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Wahlhelfer:innen
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung einer jeden Wahl werden in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahlvorstände in Neustadt a. Rbge. 400 bis 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Keine Stadt oder Gemeinde kann dies mit ihrem Personal allein bewerkstelligen. Auch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist deshalb auf die Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.
Das ist jedoch nicht nur aus organisatorischen Gründen erforderlich. Das Recht zu wählen ist eines der grundlegenden Rechte der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. Bei Kommunalwahlen wählen die Neustädterinnen und Neustädter ihre Vertretung in der Region, im Rat und in den Ortsräten, bei Landtags-, Bundestags- und Europawahlen die Abgeordneten des jeweiligen Parlamentes. Jede Wahl wird am Ende ein Ergebnis haben. Unabhängig vom Ergebnis ist jedoch entscheidend, dass alle Beteiligten sich darüber einig sein können, dass es ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Deshalb sollten möglichst viele Menschen aus allen Bereichen der Bevölkerung an der Durchführung der Wahl beteiligt sein.
Unter den bisher eingesetzten Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind viele, die dieses Ehrenamt aus Überzeugung wahrnehmen. Wenn auch Sie bei einer oder mehreren Wahlen bei der Durchführung mitwirken und eine wichtige Rolle im demokratischen Prozess übernehmen wollen, dann helfen Sie einfach bei einer der nächsten Wahlen mit und melden sich noch heute als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Stadt Neustadt a. Rbge..
Das Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@neustadt-a-rbge.de und telefonisch unter 05032 84-121 erreichbar.
Die wichtigsten Fragen zum Wahlehrenamt
Wer kann Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer werden?
Alle Personen, die für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sind. Hiervon ausgenommen sind Personen, die selbst bei der jeweiligen Wahl antreten, die Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie die Mitglieder des Wahlausschusses sowie deren Vertretungen.
In welchem Wahllokal wird man eingesetzt?
Grundsätzlich versuchen wir, Sie in Ihrem Wohnwahlbezirk bzw. in einem Wahlbezirk in Ihrem Stadtteil einzusetzen. Da insbesondere in der Kernstadt ein großer Bedarf an freiwilligen Helfern besteht, freuen wir uns besonders, wenn Sie sich dazu bereit erklären, auch außerhalb Ihres Stadtteils eingesetzt zu werden.
Werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für ihre Hilfe bezahlt?
Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung, welche Ihnen am Wahltag in bar ausgezahlt wird.
Was sind die Aufgaben und wie ist der Tagesablauf eines Wahlhelfers/einer Wahlhelferin
Das Wahllokal ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet, in dieser Zeit prüfen die Wahlvorstände die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler, geben die Stimmzettel aus und notieren die Teilnahme an der Wahl im Wählerverzeichnis.
Damit die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht den ganzen Tag im Wahllokal arbeiten müssen, brauchen während dieser Zeit lediglich 3 Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein. In der Regel wird daher in zwei Schichten gearbeitet, eine am Vormittag, die andere am Nachmittag. Die Einsatzzeiten werden dabei eigenverantwortlich untereinander abgesprochen.
Mit der Auszählung der Stimmen wird um 18:00 Uhr direkt im Wahllokal begonnen, daran müssen wieder alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer teilnehmen.
Ihre Tätigkeit endet, wenn alle Stimmen ausgezählt sind, das Wahlergebnis in Ihrem Wahllokal festgestellt wurde und alle Abschlussarbeiten erledigt sind. Ein konkreter Zeitpunkt kann hierbei nicht genannt werden, da dies u.a. von der Art der Wahl und der Wahlbeteiligung abhängt.
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