Europawahlen

Europawahl


WAHLERGEBNIS EUROPAWAHL 2019 IN NEUSTADT A. RBGE.

Die Wahlergebnisse können auf der Seite der Region Hannover gesamt oder aufgelistet nach Abstimmungslokalen abgerufen werden.

AKTUELL

2019
26.05.2019
Europawahl
alle 5 Jahre


Alle Informationen über die Europawahl erhalten Sie auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter
https://www.bundeswahlleiter.de/bundeswahlleiter.html

Hinweis für Unionsbürger:
Wahlberechtigte Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Neustadt a. Rbge. wohnen, werden für die Wahl des Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin nach dem niedersächsischen Kommunalwahlrecht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Für die Europawahl erfolgt der Eintrag in das Wählerverzeichnis jedoch nicht automatisch. Es können nur die Unionsbürger ihre Stimme für die Europawahl in Neustadt a. Rbge. abgeben, die im Wählerverzeichnis der Europawahl eingetragen sind. Dazu müssen Sie rechtzeitig beantragen, in das Wählerverzeichnis für die Europawahl aufgenommen zu werden.

Der Antrag muss bis spätestens zum 5. Mai 2019 bei der Stadt Neustadt a. Rbge. schriftlich und im Original vorliegen.

Bekanntmachungen zur Europawahl

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