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Wahlen
Wahlen
Bundestagswahl 2025
Hinweise zur Briefwahl und zur Eintragung in das Wählerverzeichnis
Die Briefwahlstelle der Stadt Neustadt a. Rbge. ist ab dem 10.02.2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag bis Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr
Montag, Dienstag und Mittwoch von 13.00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr
zusätzlich am Freitag, den 21.02.2025 von 13:00 bis 15:00 Uhr
Weitere Hinweise zur Eintragung in das Wählerverzeichnis und zur Briefwahl finden Sie hier im Informationsblatt des Landeswahlleiters
Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können ab dem 29.01.2025 auf dieser Internetseite (s. unten unter Bundestagswahl) gestellt werden. Bitte bedenken Sie, das die Anträge erst nach dem Eintreffen der Stimmzettel Ende der 6. Kalenderwoche bearbeitet werden können.
Informationen für im Ausland lebende Deutsche
mit Neustadt a. Rbge. als letzten Wohnsitz in Deutschland finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bitte senden Sie Ihren Antrag an: wahlen@neustadt-a-rbge.de
Die Briefwahlunterlagen können erst dann verschickt werden, wenn die Stimmzettel gedruckt sind und hier vorliegen. Dies wird nicht vor dem 05.02.2025 sein, eine spätere Lieferung ist nicht ausgeschlossen.
Wahlergebnisse online
Über folgenden Link können Sie die Wahlergebnisse für die Stadt Neustadt a. Rbge. für vergangene Wahlen aufrufen:
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Wahltermine im Überblick
2025 | Bundestagswahl | 23.02.2025 | |
2026 | Kommunalwahlen | Herbst | alle 5 Jahre |
2027 | Landtagswahl | Herbst | alle 5 Jahre |
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zur Durchführung einer jeden Wahl werden in den Wahllokalen und für die Auszählung der Briefwahlvorstände in Neustadt a. Rbge. 400 bis 500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Keine Stadt oder Gemeinde kann dies mit ihrem Personal allein bewerkstelligen. Auch die Stadt Neustadt a. Rbge. ist deshalb auf die Mithilfe von engagierten Bürgerinnen und Bürgern angewiesen.
Registrieren sich gerne für die kommenden Wahlen. Das Wahlbüro ist per E-Mail unter wahlen@neustadt-a-rbge.de und telefonisch unter 05032 84-33037 und 05032 84-33033 erreichbar.
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Bürgermeisterwahl
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung einer Gemeinde oder Stadt.
Als Hauptverwaltungsbeamte werden sie direkt von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde oder Stadt gewählt.
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Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen werden Kreistage, die hannoversche Regionsversammlung sowie die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte bestimmt. Auch Stadtbezirksräte bzw. Ortsräte und teilweise auch Bürgermeister werden bei diesen Wahlen gewählt.
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Landtagswahl
Bei den Landtagswahlen in Niedersachsen wird die Zusammensetzung des nds. Landtages bestimmt. Der Landtag ist das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen und wählt u.a. die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten.
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Bundestagswahl
Bei den Bundestagswahlen wird die Zusammensetzung des Bundestages bestimmt. Es werden dabei die Abgeordneten der jeweiligen Wahlkreise gewählt. Der Bundestag ist die Volksvertretung des Bundesrepublik Deutschland.Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt.
Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Bundestagswahl 2025
Einen Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 29.01.2025 hier online stellen.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
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Europawahl
Bei der Europawahl wählen die EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ihre Abgeordneten für das Europäische Parlament. Die Wahl erfolgt auf Grundlage der jeweiligen nationalen Wahlgesetzgebung. Für Deutschland gilt das Wahlverfahren der Bundesrepublik Deutschland. Alle Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.
Für den Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. gelten die folgenden Bekanntmachungen:
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Bürgerentscheid 2023
Nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz besteht für die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen die Möglichkeit, in bestimmten Angelegenheiten der Gemeinde einen Bürgerentscheid durchführen zu lassen. Nach dem der Verwaltungsausschuss die geforderten Voraussetzungen geprüft und festgestellt hat, dass diese erfüllt sind, wird der Termin für einen Bürgerentscheid festgelegt. Die Verwaltung organisiert dann den Bürgerentscheid wie eine Wahl. Die für die Kommunalwahl wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können am Abstimmungstag über die jeweilige Fragestellung mit Ja oder Nein abstimmen.
Angenommen ist der Bürgerentscheid, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf Ja lautet und die Anzahl der auf Ja lautenden Stimmen höher ist als 20 % der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl. In Neustadt a. Rbge. waren bei der letzten Kommunalwahl 36.457 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.
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