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Rat
Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge.
Auf Grundlage des gesetzlich garantierten Rechts auf kommunale Selbstverwaltung regelt die Stadt Neustadt a. Rbge. ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.
Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. ist das Hauptorgan. Er besteht aus insgesamt 41 Mitgliedern, wovon 40 Ratsfrauen und Ratsherren von den Bürgerinnen und Bürger der Stadt Neustadt a. Rbge. gewählt werden. Der Bürgermeister ist als Hauptverwaltungsbeamter kraft Amtes Mitglied des Rates.
Zu den Aufgaben des Rates zählt insbesondere die Beschlussfassung über die grundlegenden Ziele der Entwicklung der Stadt Neustadt am Rübenberge. Daneben beschließt der Rat über Satzungen und Verordnungen sowie die Erhebung öffentlicher Abgaben, wie Gebühren, Beiträge und Steuern. Zu seinen Aufgaben zählt ferner die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, das Investitionsprogramm und ein Haushaltskonsolidierungsprogramm. Auch die Übernahme neuer Aufgaben, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht, liegt in der Entscheidung des Rates. Ferner obliegt ihm die abschließende Entscheidung über Bauleitpläne, wie dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Die Beschlüsse des Rates werden zu einem Großteil durch die Ortsräte, die Fachausschüsse und den Verwaltungsausschuss vorbereitet.
Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. tagt in der Regel öffentlich jeden ersten Donnerstag im Monat um 18.00 Uhr. Die aktuellen Sitzungstermine und Themen entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen oder den aktuellen Infos aus den Gremien.
Die genauen Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahl 2021 finden Sie hier.
Ratsmitglieder (alphabetische Reihenfolge)
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