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Ortsräte
Unsere Ortsräte
Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortsräte beschränken sich in der Regel auf die entsprechenden Ortsteile. Einige Ortsräte sind auch für mehrere Dörfer zuständig, da dieser Dorfverbund eine Ortschaft darstellt.
Die Ortsräte kümmern sich beispielsweise um die Pflege des Ortsbildes, die Geschichte, das Brauchtum und die Denkmäler. Zudem ist das Gremium auch für die Förderung der Gemeinschaftspflege durch Feste, Umzüge und kulturelle Veranstaltungen zuständig. Die Mitglieder des Ortsrates können ferner die Dringlichkeitsstufe für den Um- und Ausbau, die Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Plätzen und der dazugehörigen Beleuchtung und Entwässerung festlegen. Auch auf die Benutzung und Ausgestaltung der Dorfgemeinschaftshäuser, Spiel- und Bolzplätze haben sie Einfluss. Weiter gehören zu den Aufgaben des Ortsrates die Pflege vorhandener Paten- und Partnerschaften sowie die Förderung von Vereinen und Verbänden. Die Sitzungen sind öffentlich, alle Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Ortschaften sind eingeladen an den Sitzungen teilzunehmen und sich einzubringen.
Die genauen gesetzlichen Regelungen zur Zuständigkeit der Ortsräte finden sich im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in den Paragrafen 93-96.
Sitzungskalender Ortsratssitzungen
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