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öffentlich-rechtliche Namensänderung
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Allgemeine Informationen
Sofern eine Änderung des Nachnamens außerhalb der Regelungen des bürgerlichen Rechts (also nicht z. B. bei Eheschließung oder Scheidung) gewünscht ist, muss diese als öffentlich-rechtliche Namensänderung bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag mit
- der Darlegung der wichtigen Gründe
- einer Erklärung darüber, ob schon früher eine Änderung des Namens beantragt wurde, gegebenenfalls wann und bei welcher zuständigen Stelle
- einer Erklärung darüber, dass dem Antragsteller/der Antragstellerin bekannt ist, dass die Namensänderung bzw. die Ablehnung oder Zurücknahme des Antrages gebührenpflichtig ist
- Nachweis, dass der/die Antragsteller/-in entweder Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland oder staatenlos, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling, Asylberechtigter ist, z.B.
- Auszug aus dem Familienregister,
- beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch,
- Staatsangehörigkeitsausweis,
- Reisepass, Reiseausweis, Personalausweis oder Kinderausweis
- beglaubigte Abschrift des Geburteneintrags für den Antragsteller/die Antragstellerin sowie für alle Personen, auf die sich die Änderung des Familiennamens erstrecken soll; die Urkunden müssen neueren Datums sein.
- Falls die antragstellende Person verheiratet ist oder war, die Heiratsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch.
- Bei einer Namensänderung aus familienrechtlichen Gründen ist auch eine beglaubigte Ablichtung aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch oder der Familienbuchauszug der Familie vorzulegen, deren Namen der/die Antragsteller/-in anzunehmen wünscht.
- für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben:
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Führungszeugnis (Beleg-Art O)
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Führungszeugnis (Beleg-Art O)
Die Unterlagen sollten jeweils im Original eingereicht werden. Alle Antragsunterlagen verbleiben grundsätzlich bei der zuständigen Stelle. Die vorgelegten Originalunterlagen werden nach erfolgter Beglaubigung der Kopien zurückgegeben.
Im Einzelfall können zur Antragsbearbeitung weitere Unterlagen und Nachweise erforderlich werden. Informationen dazu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller / die Antragstellerin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Ansprechperson
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Person, für die der Antrag einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung gestellt wird:
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, Mi-Mz, O, Y)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q, Wl-Wz, Z)
Telefon: 05032 84-34036
Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V ) Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S, W-Wi) Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
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Geschlossen:öffnet am Dienstag um 08:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.