Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Namensrecht

Namensänderungen

Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.

Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:

  • Namenserklärung in der Ehe
  • Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Namenserklärung für ein Kind
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
  • Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
  • Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz

Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.

Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.

Weitere Informationen

Ansprechpersonen

Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge

Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:

Frau Bischoff (Buchstaben  D, G, J, L, Mi-Mz, O)
Telefon: 05032 84-34035

Frau Krippner (Buchstaben  K, P, Q, Wl-Wz, Z)                 
Telefon: 05032 84-34036

Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V)                             Telefon: 05032 84-34037

Frau Rohrmoser (Buchstaben  F, I, S, W-Wi)                             Telefon: 05032 84-34038

Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039

Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:

Fax:       05032 84-7155

E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de


Öffnungszeiten

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag ganztägig.


Rechtsgrundlagen