Namensrecht

Namensänderungen

Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.

Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:

  • Namenserklärung in der Ehe
  • Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
  • Namenserklärung für ein Kind
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
  • Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
  • Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz

Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.

Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.

Ansprechpersonen

Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge

So erreichen Sie uns: 

Telefon: 05032 84-34000

E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de

 

Screenshot eines Kartenausschnittes der Neustädter Innenstadt. der Standort des neuen Rathauses ist mit einem roten Kasten markiert.

                                          

Die Ansprechperson richtet sich nach dem

Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:

Frau Bischoff (Buchstaben  D, G, J, L,O)

Telefon: 05032 84-34035

Frau Drolshagen (Buchstaben C, E, M, W, X, Y, Z)

Telefon: 05032 84-34034)

Frau Krippner (Buchstaben  K, P, Q) 

Telefon: 05032 84-34036

Frau Prause (Buchstaben H, R, T, V)

Telefon: 05032 84-34037

Frau Rohrmoser (Buchstaben  F, I, S)

Telefon: 05032 84-34038 

Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, N, U)
Telefon: 05032 84-34039 


Öffnungszeiten

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag ganztägig.


Rechtsgrundlagen