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Namensrecht
Namensänderungen
Aus vielen Gründen kann es im Leben einer Person Anlass zu einer Namensänderung geben.
Im Rahmen der Personenstandsbeurkundung ist eine Fülle unterschiedlicher Namenserklärungen möglich:
- Namenserklärung in der Ehe
- Namenserklärung nach Auflösung der Ehe/ Lebenspartnerschaft
- Namenserklärung für ein Kind
- Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
- Angleichungserklärung nach Art. 47 EGBGB
- Namenserklärung nach Art. 48 EGBGB
- Namenserklärung nach § 94 Bundesvertriebenengesetz
Haben Sie Fragen zu einem dieser Punkte, so erreichen Sie uns unter den genannten Kontaktdaten.
Zu dem Themenbereich Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie hier weitere Informationen.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Person, für die die Erklärung abgegeben wird:
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, Mi-Mz, O)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q, Wl-Wz, Z)
Telefon: 05032 84-34036
Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V) Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S, W-Wi) Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 12:00 Uhr und am Dienstag ganztägig.