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Kirchenaustritt
Kirchenaustritt
Wie ist das Verfahren?
Der Kirchenaustritt erfolgt durch eine höchstpersönliche Erklärung gegenüber dem Wohnsitzstandesamt. Eine Erklärung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig.
Das Standesamt teilt den Kirchenaustritt der zuständigen Kirchengemeinde bzw. der Religionsgemeinschaft und der zuständigen Meldebehörde mit. Die Meldebehörde wiederum übermittelt das Austrittsdatum an die Finanzverwaltung.
Das Standesamt stellt eine Bescheinigung über den Kirchenaustritt aus.
- vollendetes 14. Lebensjahr
- Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
- Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
- Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden, das Kind muss der Erklärung seiner Eltern / seines gesetzlichen Vertreters zustimmen
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
Welche Gebühren muss ich bezahlen?
Für den Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro in bar zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der aus der Kirche oder Reli
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, Mi-Mz, O, Y)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q, Wl-Wz, Z)
Telefon: 05032 84-34036
Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V) Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S, W-Wi) Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.