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Heiraten
Heiraten
Eheschließung
Wenn Sie in Deutschland heiraten möchten, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Standesamt an Ihrem Wohnort (Haupt- oder Nebenwohnsitz) in Verbindung setzen, denn dieses ist für die Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von mehreren Faktoren abhängig, z.B. vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit.
Wenn Sie beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen gehen Sie bitte die Fragen in unserem Fragenkatalog alle einzeln durch.
Sollte einer oder beide Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich bitte persönlich an Ihr Wohnortstandesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen zu informieren.
Müssen beide Verlobte bei der Anmeldung vor Ort sein?
Die Verlobten sollen die beabsichtige Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist jedoch einer von Ihnen aus wichtigem Grund am persönlichen Erscheinen verhindert, so kann dieser den anderen Verlobten oder einen Vertreter bevollmächtigen. Hierzu ist eine „Vollmacht“, vollständig ausgefüllt von diesem Verlobten, zur Anmeldung mitzubringen.
Muss ich Trauzeugen haben?
Eine gesetzliche Verpflichtung für deutsche Paare besteht nicht. Dieses ist alleine Ihre Entscheidung.
Welche Frist muss ich beachten?
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
- 50,00 Euro für die Anmeldung der Eheschließung
- zzgl. 40,00 Euro je ausländischer Beteiligung
- 15,00 Euro für eine Eheurkunde, jede weitere 7,50 Euro
- 80,00 Euro für das Trauzimmer im Schloss Landestrost bei einer Trauung von Montag bis Freitag
- 220,00 Euro für das Trauzimmer im Schloss Landestrost bei einer Trauung am Samstag
Stammbücher führen wir in verschiedenen Preisgruppen
Was sollte ich sonst noch wissen?
Wer im Ausland heiraten will, sollte sich unbedingt bei der Botschaft oder einem Konsulat des betreffenden Landes eingehend erkundigen, was im Einzelnen berücksichtigt werden muss. Sollten Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Wohnortstandesamt, um sich über die notwendigen Unterlagen zu informieren, die zur Ausstellung erforderlich sind.
Wo kann ich in Neustadt am Rübenberge heiraten?
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens des Ehemannes bzw. bei gleichgeschlechtlichen Ehen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Familiennamen des älteren Ehepartners:
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, Mi-Mz, O, Y)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q, Wl-Wz, Z)
Telefon: 05032 84-34036
Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V) Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S, W-Wi) Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.