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Geburten
Geburt
Wer ist zuständig für die Geburtsbeurkundung meines Kindes?
Zuständig für die Geburtsbeurkundung ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt). Ist Ihr Kind in Neustadt am Rübenberge oder einem Stadtteil zur Welt gekommen, ist das Standesamt der Stadt Neustadt am Rübenberge zuständig.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Für die Beurkundung der Geburt Ihres Kindes werden verschiedene Unterlagen (immer im Original) benötigt.
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden
- Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- eine von einer Ärztin/einem Arzt oder einer Hebamme/einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe bereits aufgelöst ist.
Falls Sie Ihr Kind im Klinikum Neustadt am Rübenberge zur Welt bringen, können Sie die Unterlagen dort abgeben. Diese werden dann zusammen mit der Geburtsanzeige des Klinikums an unser Standesamt weitergeleitet.
Sollten Sie oder Ihr Partner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist zudem die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich, um die Staatsangehörigkeit sowie die Namensführung zu klären. In diesem Fall vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.
Welche Gebühren muss ich zahlen?
Sollten Sie private Urkunden benötigen, fallen Gebühren an. Im Rahmen der Erstbeurkundung empfehlen wir die Ausstellung von zwei Geburtsurkunden (die erste Urkunde kostet Sie 15 Euro, jede weitere 7,50 Euro). Diese Gebühr können Sie ebenfalls direkt im Krankenhaus bezahlen.
Im Rahmen der Erstbeurkundung von Neugeborenen erhalten Sie zusätzlich zu den kostenpflichtigen Geburtsurkunden insgesamt drei kostenfreie Urkunden für unterschiedliche Zwecke (Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse).
Weitere Informationen
Ansprechpersonen
Standesamt Neustadt
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Die Ansprechpartnerin richtet sich nach dem Anfangs-buchstaben des Nachnamens der Kindesmutter:
Frau Bischoff (Buchstaben D, G, J, L, Mi-Mz, O, Y)
Telefon: 05032 84-34035
Frau Krippner (Buchstaben K, P, Q, Wl-Wz, Z)
Telefon: 05032 84-34036
Frau Prause (Buchstaben H, M-Me, R, T, V) Telefon: 05032 84-34037
Frau Rohrmoser (Buchstaben F, I, S, W-Wi) Telefon: 05032 84-34038
Frau Schoeneberg (Buchstaben A, B, C, E, N, U)
Telefon: 05032 84-34039
Sie erreichen uns auch per Fax oder E-Mail:
Fax: 05032 84-7155
E-Mail: standesamt@neustadt-a-rbge.de
Öffnungszeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass wir während der Öffnungszeiten vorrangig für die vorsprechenden Bürgerinnen und Bürger da sind. Eine telefonische Erreichbarkeit kann daher zu diesen Zeiten nicht gewährleistet werden. Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.