- Rathaus
- Bürgermeister
- Pressestelle
- Arbeiten bei der Stadt
- Standesamt
- Formularcenter
- Beschwerdestelle
- Stadtbüro
- KFZ-Zulassung
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Online-Terminservice
- Gleichstellungsbeauftragte
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
- menschlich ∙ solidarisch ∙ fair
- Schwangerschaftsverhütung gleichberechtigt gestalten
- Offener Treff für Alleinerziehende
- FrauenNetzWerken – KI für mein Unternehmen nutzbar machen
- Vortrag: „Frauen und Finanzen“
- Gemeinsam alleinerziehend in Neustadt
- Frauen starten durch: (Wieder-)Einstieg in den Job
- Altersvorsorge für Frauen – Rente richtig angehen
- Die Rote Bank am Roten Weg
- Equal Pay Day 2025
- Bekanntmachungen
- Ausschreibungen & Vergaben
- Ihre Verwaltung
- Haushalt & Finanzen
- Öffentliche Ordnung
- Ortsrecht & Satzungen
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Bundestagswahl
Wahlhelfer haben alles richtig gemacht
Die Stadt ist dankbar für das Engagement der zahlreichen Wahlhelfer, von denen viele bereits seit Jahren diese wichtige Aufgabe übernehmen. „Wir sind unglaublich froh und sehr stolz, dass bei jeder Wahl eine so große Anzahl an Wahlhelfern an den Wahltagen für uns tätig ist, das sieht in anderen Städten ganz anders aus“, so Herbst.
Die Engpässe bei den Stimmzetteln in einigen Wahllokalen seien auf die Größe des Neustädter Landes und die unerwartet hohe Wahlbeteiligung zurückzuführen. „Wenn es zu Problemen gekommen ist, ist dies einzig der Tatsache geschuldet, dass es sich bei dem Neustädter Land um einen extrem großen Bereich handelt; dies hat dazu geführt, dass nicht in jedem Wahllokal innerhalb von 10 Minuten zu-sätzliche Stimmzettel geliefert werden konnte“, erklärt der Bürgermeister.
Eine genauere Verteilung der Stimmzettel im Vorfeld sei aufgrund der unvorherseh-bar hohen Wahlbeteiligung nicht möglich gewesen. Alle Wahllokale, die zusätzliche Stimmzettel benötigten, hätten sich rechtzeitig bei der Verwaltung gemeldet und seien umgehend beliefert worden.
Die Stadt Neustadt a. Rbge. stellt klar, dass kein Fall bekannt ist, in dem ein Wähler oder eine Wählerin aufgrund der Stimmzettel-Engpässe nicht bis 18 Uhr seine Stimme abgeben konnte.