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Reform

Verwaltung verschickt derzeit die neuen Grundsteuerbescheide


Für die Grundsteuer gelten das Grundsteuergesetz und die Hebesatzsatzung. Derzeit betragt der Hebesatz in Neustadt am Rübenberge für die Grundsteuer A 540 v.H. und für die Grundsteuer B 435 v.H.  Ab dem Jahr 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Der Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat die alten Regeln für ungültig erklärt. Deshalb wurden alle Grundstücke neu bewertet. Die Daten dafür hat die Finanzverwaltung vorher von allen Grundstücks- und Immobilienbesitzern gesammelt. Das Finanzamt hat neue Bescheide über den Grundsteuermessbetrag erstellt. Diese Bescheide sind die Basis für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025.

Weitere Informationen zur Grundsteuer erhalten Sie hier.

 Wenn Sie Fragen zur Bewertung des Grundstücks, zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages oder zu Ihrem Grundsteuermessbescheid haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Nienburg/Weser. Schlossplatz 10 in  31582 Nienburg/Weser. 

Kontaktmöglichkeiten:

  • Über Elster mit einer „sonstigen Nachricht“ oder einer Grundsteueränderungsanzeige
  • Über das „Kontaktformular steuerliche Fragen“
  • Mit dem QR-Code auf Ihrem Bescheid

 

Wichtige Änderungen bei der Bezahlung: In manchen Fällen wurde eine neue Abgabennummer vergeben.

Dadurch ist ein altes SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) nicht mehr gültig. Wenn die Grundsteuer weiter abgebucht werden soll, müssen Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Nutzen Sie dafür den QR-Code auf Ihrem Bescheid oder laden Sie das Formular von der Website der Stadt Neustadt a. Rbge. herunter: www.neustadt-a-rbge.de. Falls Sie einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank haben, passen Sie bitte die Beträge rechtzeitig an. Das erste Zahlungsdatum ist der 15.02.2025. Für alle Fragen zur Grundsteuer hat die Verwaltung eine neue E-Mail eingerichtet - bitten melden Sie sich mit Ihrem Anligen unter: grundsteuerbescheide@neustadt-a-rbge.de.