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Rathaus: Das Parken wird gebührenpflichtig
Wer ab Samstag, 01. Februar 2025. werktags zwischen 7 und 17 Uhr und samstags zwischen 9 und 13 Uhr in der Tiefgarage des Rathauses, An der Stadtmauer 1, oder auf einem der neu gebauten Parkplätze im Umfeld des Verwaltungssitzes parkt, muss eine Parkgebühr gemäß der vom Rat der Stadt verabschiedeten Parkgebührenordnung zahlen.
Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Mit der so genannten „Brötchentaste“ ist das Parken bis zu einer halben Stunde kostenlos.
Ergänzender Hinweis: Im Nahbereich des Rathauses befinden sich oberirdisch außerdem drei Behindertenparkplätze, die von Personen mit entsprechender Parkerleichterungskarte kostenlos genutzt werden können. Diese Stellplätze sind über die parallel zur Tiefgarageneinfahrt verlaufenden Gehweg zu erreichen. Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen über den Gehweg ist gestattet