- Rathaus
- Bürgermeister
- Pressestelle
- Arbeiten bei der Stadt
- Standesamt
- Formularcenter
- Beschwerdestelle
- Stadtbüro
- KFZ-Zulassung
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Online-Terminservice
- Gleichstellungsbeauftragte
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
- menschlich ∙ solidarisch ∙ fair
- Schwangerschaftsverhütung gleichberechtigt gestalten
- Offener Treff für Alleinerziehende
- FrauenNetzWerken – KI für mein Unternehmen nutzbar machen
- Vortrag: „Frauen und Finanzen“
- Gemeinsam alleinerziehend in Neustadt
- Frauen starten durch: (Wieder-)Einstieg in den Job
- Altersvorsorge für Frauen – Rente richtig angehen
- Bekanntmachungen
- Ausschreibungen & Vergaben
- Ihre Verwaltung
- Haushalt & Finanzen
- Öffentliche Ordnung
- Ortsrecht & Satzungen
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Bundestagswahl
Zustellung der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlstelle ist am Samstag von 8 bis 12 Uhr im Rathaus geöffnet und unter der Nummer 05032/84330-45 oder -47 erreichbar. Der nicht zugestellte Wahlschein kann in dieser Zeit im Rathaus durch einen neuen ersetzt werden. Danach ist kein Ersatz mehr möglich. Eine persönliche Abholung, ggf. mit Vollmacht, ist erforderlich. Wer diese Frist versäumt und bereits Briefwahlunterlagen ausgestellt bekommen hat, kann ohne Wahlschein auch nicht mehr im Wahllokal wählen.
Die reguläre Antragstellung auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen konnte nur bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr erfolgen. Wer bis dahin noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann seine Stimme nur noch im Wahllokal abgeben.