Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Rathaus-Tiefgarage wird freigegeben


In der Tiefgarage stehen für die Öffentlichkeit 54 Stellplätze und 6 Stellplätze für E-Fahrzeuge inklusive einer Lademöglichkeit zur Verfügung. Mittelfristig werden oberirdisch weitere Stellplätze entstehen.

Vorerst ist das Parken in Tiefgarage kostenlos. Es gilt eine Höchstparkdauer von einer Stunde, für den Nachweis der Parkzeit ist eine Parkscheibe auszulegen. Die Stadtverwaltung wird die Einhaltung dieser Regelung kontrollieren. Die Parkscheibe
ist im Fahrzeug gut sichtbar auszulegen und am besten auf dem Armaturenbrett hinter der Windschutzscheibe zu platzieren. Mittelfristig soll die Parkgarage bewirtschaftet werden, die dafür notwendigen Parkscheinautomaten werden voraussichtlich noch in diesem Jahr aufgestellt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Stadtverwaltung gesondert informieren.

Oberirdisch befinden sich außerdem drei Behindertenparkplätze, die von Personen mit entsprechender Parkerleichterungskarte kostenlos genutzt werden können. Diese Stellplätze sind über die parallel zur Tiefgarageneinfahrt verlaufenden Gehweg zu erreichen. Die Zufahrt zu den Behindertenparkplätzen über den Gehweg ist gestattet.

Wichtig: In der Tiefgarage gilt eine Einbahnstraßenregelung entgegen des Uhrzeigersinns. Die Verkehrsführung ist mit den dafür notwendigen Verkehrszeichen ausgeschildert.

Die Tiefgarage ist bis auf Weiteres montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist kein Zutritt zur Tiefgarage möglich!