Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Gebührenbefreiung für E-Fahrzeuge endet


Die Regelung auf den bewirtschafteten Parkplätzen im Neustädter Stadtgebiet war zu Beginn des Jahres 2019 auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) eingeführt worden und diente seinerzeit bundesweit in vielen Städten als zusätzlicher Anreiz, für den vermehrten Einsatz elektrisch betriebener Fahrzeuge. Das Projekt war in Neustadt zunächst auf drei Jahre befristet und wurde vom Rat der Stadt nochmal um drei weitere Jahre verlängert. Nun läuft es planmäßig aus.

Für Elektrofahrzeuge gilt somit am dem 1. Januar 2025 dieselbe Parkgebührenregelung wie für alle konventionell angetriebene Fahrzeuge. Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagesparkticket für 3 Euro zu kaufen. Die so genannte „Brötchentaste“ erlaubt das kostenlose Parken auf allen bewirtschafteten Parkplätzen für maximal 30 Minuten.