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Waffenrecht
Stadt gibt Zuständigkeit für Waffenrecht an Region zurück
Anlässlich der Zuständigkeitsänderung im Waffenrecht (Wechsel der Zuständigkeit von den Städten und Gemeinden auf die Region Hannover zum 01.01.2024) können in der Waffenbehörde Neustadt (Öffentliche Sicherheit und Verkehr) in der Theodor-Heuss-Str. 18, nur noch bis einschließlich dem 24.11.2023 Ein- und Austragungen in vorhandene Waffenbesitzkarten vorgenommen werden. Unmittelbar nach dem 24.11.2023 erfolgt der Transport der Waffenakten, sowie die Datenübertragung zur Region Hannover. Bis zum 24.11.2023 sind bei der Stadtverwaltung Neustadt Ihre Ansprechpartner:
Herr Jan Rave (A-K), Telefonnummer: 05032 84-32038
Herr Sören Scharnhorst (L-Z), Telefonnummer: 05032 84-32039
Zusätzlich können bis zu diesem Tage noch Sprengstofferlaubnisse nach §27 SprengG verlängert werden. Neubeantragungen z.B. einer Sprengstofferlaubnis, eines kleinen Waffenscheines oder auch von Waffenbesitzkarten können ab sofort nicht mehr abschließend bearbeitet werden. In diesen Fällen werden die gestellten Anträge ohne weitere Bearbeitung direkt an die Region Hannover übergeben.
Ansprechpersonen bei der Region Hannover für den Bereich Neustadt am Rübenberge sind ab dem 01.01.2024 voraussichtlich:
Frau Degrassi (A-L), Telefonnummer: 0511 616-28912
Frau Schulz (M-Z), Telefonnummer: 0511 616-28920
Die Mailadresse der Region Hannover lautet: jagd.waffen@region-hannover.de.