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Bürgerentscheid

Bürgerentscheid - Teilnahme auch ohne Benachrichtigungskarte möglich


Die Benachrichtigungskarten zum Bürgerentscheid sind offiziell zugestellt. Doch kann es in Einzelfällen sein, dass die Karten nicht zugestellt werden konnten. Eine Teilnahme an der Abstimmung ist dennoch möglich.

Abstimmungsberechtigt sind all diejenigen Personen, die vor dem 12.08.2023 in Neustadt mit Hauptwohnsitz gemeldet waren, am Abstimmungstag (12.11.2023) 16 Jahre alt sind und die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen. Dieser Personenkreis wurde von Amts wegen in das Abstimmungsverzeichnis aufgenommen. Wer vor dem 12.08.2023 nach Neustadt gezogen ist, sich aber erst später umgemeldet hat, wird separat benachrichtigt. Wer vor dem 12.11.2023 aus Neustadt a. Rbge. weggezogen ist, ist nicht mehr abstimmungsberechtigt.

Für die Teilnahme am Bürgerentscheid (Briefwahl oder Abstimmung am 12.11. im Abstimmungslokal) ist eine Benachrichtigungskarte nicht zwingend Voraussetzung. Entscheidend ist der Eintrag im Abstimmungsverzeichnis. Um an der Abstimmung teilzunehmen muss sowohl für die Briefwahl, als auch im Abstimmungslokal vor Ort die Identität nachgewiesen werden, beispielsweise durch einen gültigen Personalausweis.

Die Abstimmungslokale sind dieselben, wie bei der Landtagswahl im Oktober 2022 – mit Ausnahme in Wulfelade. Dort ist das Wahllokal jetzt im Gasthaus Bartling, Wulfelader Str. 6, untergebracht.

Wer sein Abstimmungslokal erfragen möchte, kann sich telefonisch bei der Briefwahlstelle unter 05032 84-499 melden oder online unter folgendem Link nachsehen: https://inforeg09.hannit.de/IWS/start.do?mb=3241012&wahltyp=wahl