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Himmelfahrt; Mardorf
Himmelfahrtstag in Mardorf - Allgemeinverfügung gibt Regeln vor
Die Stadt Neustadt bittet zudem darum, das grundsätzliche Abspielverbot von Musik im Landschaftsschutzgebiet zu beachten: Aufgrund der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung „Seefläche Steinhuder Meer“ ist das von Dritten wahrnehmbare Abspielen von Musik mittels Musikanlagen (in diesem Sinne auch Radiogeräte oder elektro-akustische Verstärker) im Bereich des Badestrandes „Weiße Düne“ und des Surfstrandes „Weißer Berg“ zu keinem Zeitpunkt gestattet.
Polizei sowie Sicherheitsdienste werden vor Ort sein und die Vorgaben kontrollieren.