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Dorfentwicklung; Mühlenfelder Land; mariense; Bevensen

Dorfentwicklung Mühlenfelder Land - Verlängerung bis 2025


Die Dorfentwicklung Mühlenfelder Land wird mit einer Laufzeit bis Ende 2025 erneut verlängert. Ein entsprechender Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ging der Stadt nun zu. Damit wird den zahlreichen Aktivitäten im Rahmen der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land Rechnung getragen und das hohe Engagement der beteiligten Personen in den Dörfern belohnt. Wie bereits in den vergangenen Jahren lautet das Motto des Dorfverbundes Borstel, Dudensen, Hagen und Nöpke „voneinander lernen“ mit dem Ziel die Dörfer zukunftsfähig zu gestalten und gemeinschaftliche und vernetzende Projekte und Prozesse zu initiieren.

Mit der Verlängerung hat das Amt für regionale Landesentwicklung als zuständige Bewilligungsbehörde aufgezeigt, dass der umfangreiche Prozess zur Fortschreibung des Dorfentwicklungsplans „Mühlenfelder Land“ aus dem Land 2020 und die damit einhergehende Überprüfung der Ziele und das Definieren neuer Schwerpunkte nachhaltig ausgerichtet ist.

Diese Grundlage und die weiterhin hohe Anzahl der eingereichten Förderanträge aus dem privaten Bereich sowie seitens der Dorfgemeinschaften und der Kommune  waren die Basis für einen erneuten Verlängerungsantrag, den die Stadtverwaltung nach den entsprechenden Beschlüssen des Arbeitskreises Dorfentwicklung und der politischen Gremien im Februar 2023 beim Land Niedersachsen eingereicht hatte. Untermauert wurde dieser Antrag von einem Unterstützungsschreiben des Ortsbürgermeister, den Arbeitskreissprechern und den Vertretenden der Dorfgemeinschaften aus dem Mühlenfelder Land. Mit diesem klaren Bekenntnis zum gemeinsamen kooperieren wurden die Weichen für den Verlängerungszeitraum gestellt.

Mit der Verlängerung der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land können somit wieder weitere Projekte von öffentlichen und privaten Antragstellern zum jährlichen Stichtag 30. September 2023 und 2024 auf den Weg gebracht werden und über die Stadt Neustadt a. Rbge. beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser eingereicht werden. Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE).

Förderfähig sind Maßnahmen der Dorfentwicklung und private Baumaßnahmen, die dazu beitragen, den dörflichen Charakter zu erhalten. Dabei werden Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an privaten, ortsbildprägenden Objekten gefördert. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise die Erneuerung von Türen und Fenstern sowie Arbeiten an Dacheindeckungen, Hofpflasterungen oder die Erneuerung von Einfriedungen (Grundstücksmauern oder -zäunen) und die Umnutzung von ehemals landwirtschaftlichen Gebäuden zu Wohnzwecken.

Neben der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land befindet sich auch der Dorfverbund Mariensee-Bevensen im niedersächsischen Dorfentwicklungsprogramm. Hier wurde in den vergangenen zwei Jahren in einen umfangreichen Beteiligungsprozess der Dorfentwicklungsplan erstellt. Dieser wurde jüngst vom Rat beschlossen und wird nun zur Anerkennung beim Land Niedersachen eingereicht. Sobald der Antrag auf Erstellung des Dorfentwicklungsplan bewilligt wurde und das derzeit laufende Ausschreibungsverfahren zur Vergabe des Auftrages der Umsetzungsbegleitung an ein qualifiziertes Planungsbüro erfolgt ist, wird die Stadt Neustadt a. Rbge. zu dem weiteren Prozessablauf informieren. Damit laufen die verwaltungsseitigen Vorbereitungen so dass auch in diesem Dorfverbund die ersten Förderantrage voraussichtlich zum 30.09.2023 gestellt werden könnten.

Als Ansprechpartner für das Mühlenfelder Land stehen Herr Christopher Schmidt von der Stadt Neustadt a. Rbge. (chschmidt@neustadt-a-rbge.de Tel.: 05032 84-270) und das Büro Stadtlandschaft (email@stadtlandschaft.de, Tel: 0511 14391), welches die Dorfregion seit dem Jahr 2011 begleitet, zur Verfügung.

Neben Herrn Schmidt kann für den Dorfverbund Mariensee-Bevensen seitens der Stadt Neustadt a. Rbge. zudem Herr Pawel Lizon (plizon@neustadt-a-rbge.de Tel.: 05032 84-259) kontaktiert werden.