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Kultur; Förderprogramm
Städtische Kulturförderung wird gut angenommen
Mit der städtischen Kulturförderung sollen Projekte in der Arbeit mit Bürgerinnen und Bürgern jeden Alters, kulturhistorische Informationstafeln, Ausstellungen, Bücher über die Geschichte oder Geschichten der Stadt, literarische Projekte zur Le-
seförderung sowie Medien und Informationskompetenz werden gefördert. Ebenfalls eine Chance auf finanzielle Zuschüsse haben aber auch Musikprojekte, der Erhalt und Ausbau der Museums- und Mühlenlandschaft, Theaterprojekte, Lehrpfade
oder auch kulturhistorische Veranstaltungen im Neustädter Land. Genaue Hinweise, was förderfähig ist, finden sich in den Kulturrichtlinien auf der städtischen Internetseite.
Anträge stellen können Privatpersonen, Vereine, aber auch Zusammenschlüsse bspw. von Kulturvereinen. Selbst für Kunstaktionen an privaten Gebäuden, wie bspw. einer Garage, können Anträge gestellt werden – Voraussetzung ist nur, dass
das Kunstwerk vom öffentlichen Raum aus gut sichtbar ist.
Wichtig ist, dass sich der Wohn- bzw. Firmensitz der Antragssteller in Neustadt a. Rbge. befindet und der Kulturförderantrag vor Beginn des Projektes bei der Stadt Neustadt eingereicht wird. Gefördert werden maximal 50 % der Projektkosten, je-
doch maximal 5.000 Euro pro Projekt. Für besonders förderwürdige „Leuchtturmprojekte“ kann die Fördersumme sogar bis zu 10.000 Euro betragen.
Für 2023 sind vom Fördertopf in Höhe von 25.000 Euro bereits 9.000 Euro für kulturelle Projekte verplant. Für die restlichen 16.000 Euro können noch Anträge eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie die Anträge und Förderrichtlinien dazu sind auf der städtischen Internetseite unter www.neustadt-a-rbge.de/kulturfoerderung zu finden. Bei Fragen steht Frau Barz auch per Mail unter ebarz@neustadt-a-rbge.de oder telefonisch unter 05032 84-459 zur Verfügung.