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Integrationsbeirat; Behindertenbauftragte, Ehrenamt

Stadt sucht Ehrenamtliche für Integrationsbeirat und Stellvertretung Behindertenbeauftragte


Der Integrationsbeirat wirkt an den kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen, die Menschen mit Migrationshintergrund betreffen, mit. Er macht Rat, Stadtverwaltung und Öffentlichkeit auf die Interessenlagen der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund aufmerksam. Die Vertreter des Integrationsbeirates sind in den politischen Ausschüssen mit Rede- und Antragsrecht vertreten. Mitglieder werden in einem Interessenbekundungsverfahren gewählt.

Wer im Integrationsbeirat mitarbeiten möchte, muss folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres und festen Wohnsitz in Neustadt a. Rbge.
  • Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit und/oder persönliche Biografie (Migrationshintergrund) und/oder persönliches Engagement, die zur Mitgliedschaft im Integrationsbeirat befähigt
  • Darstellung der eigenen Interessen für die Mitgliedschaft im Integrationsbeirat
  • Vorlage von fünf gültigen Unterstützungsunterschriften für die Interessenbekundung durch Unterstützungsberechtigte
  • Abgabe dieser Interessenbekundung und der Unterstützungsunterschriften sind bis zum 3. März 2023 in der Stadtverwaltung, Nienburger Str. 31, 31535 Neustadt a. Rbge.

Für die Aufstellungsvorschläge und die Unterstützungsunterschriften sind Formblätter zu verwenden, diese sind ab sofort bei der Stadtverwaltung in der Nienburger Str. 31 erhältlich.


Stellvertretung Behindertenbeauftragte gesucht

In einem weiteren Interessenbekundungsverfahren sucht die Stadt einen Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin für die Behindertenbeauftragte. Seit 2019 hat die Stadt eine ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung. Aufgrund der immer mehr steigenden Anfragen durch die Bürgerinnen und Bürger, die es zu beantworten gilt und durch den hohen Bedarf an Beratungen und Teilnahme an verschiedensten Arbeitsgremien, ist es nun nötig geworden eine Stellvertretung zu installieren.

Gesucht werden eine Bürgerin oder ein Bürger, die/der etwas verändern möchte und bereit ist, sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung einzusetzen.

Die Stellvertretung der Beauftragten für Menschen mit Behinderung muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres und festen Wohnsitz in Neustadt a. Rbge.
  • Berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit und/oder persönliche Biografie und/oder persönliches Engagement, welches zur Ausübung der Stellvertretung befähigt
  • Darstellung der eigenen Interessen für die Ausübung der Stellvertretung
  • Vorlage von fünf gültigen Unterstützungsunterschriften für die Interessenbekundung durch Unterstützungsberechtigte
  • Abgabe dieser Interessenbekundung und der Unterstützungsunterschriften sind bis zum 3. März 2023 in der Stadtverwaltung, Nienburger Str.  31, 31535 Neustadt a. Rbge.

Für die Interessenbekundung als Stellvertretung der Behindertenbeauftragten und die Unterstützungsunterschriften sind Formblätter zu verwenden, diese sind bei der Stadtverwaltung in der Nienburger Str. 31 erhältlich.

Unterstützungsberechtigte für beide Verfahren sind alle Personen die am 03.03.2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben und in Neustadt a. Rbge. gemeldet sind.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Frau Heidemann vom Fachdienst Soziale Arbeit (05032 84-510, iheidemann@neustadt-a-rbge.de).