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Schiedsamt, Ehrenamt
Schiedsperson gesucht
Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Protokollen und Vergleichen sowie die Bereitschaft, an Aus- und Fortbil-dungsveranstaltungen teilzunehmen.
Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt. Durch die Berufung zur Schiedsperson wird kein Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Neustadt begründet. Gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter wählt der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. die Schiedsperson auf 5 Jahre. Die Berufung zur Schiedsperson erfolgt durch den Direktor des Amtsgerichts.
Das Amt kann nicht bekleiden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
In das Amt soll nicht berufen werden, wer
1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
2. nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;
3. durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Interessenbekundungen mit kurzem Lebenslauf richten Sie bitte bis zum 08.03.2023 an:
Stadt Neustadt a. Rbge.
SG Stadtbüro
z.H. Frau Rauhut
Theodor-Heuss-Straße 18
31535 Neustadt a. Rbge.