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EU-Förderung; Kita; Inklusion
EU fördert Langzeitfortbildung für städtische Erzieherinnen
Dieser Lehrgang ist vom Niedersächsischen Kultusministerium anerkannt und ist Grundlage für die erweiterte Betriebserlaubnis und Einrichtung einer integrativen Gruppe in Kindertageseinrichtungen.
Nach dem erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme erlangen die Erzieherinnen die Zusatzqualifikation als heilpädagogische Fachkräfte. Damit können sie zukünftig in Integrationsgruppen eingesetzt werden. Die Stadt Neustadt möchte durch Freistellung der Mitarbeiterinnen für diese berufsbegleitende Fortbildung dafür Sorge tragen, die Inklusionsprozesse in städtischen Einrichtungen weiter voranzutreiben. „Alle Kinder, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, sollen gemeinsam und doch individuell in ihrer Entwicklung gestärkt und gefördert werden. Diese gemeinsame Erziehung und Bildung aller Kinder gehört zum Bildungsauftrag des Elementarbereichs. Um diesem Bildungsauftrag erfolgreich nachzukommen, bedarf es fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten der Fachkräfte im Bereich der Inklusion und Heilpädagogik“, erklärt der zuständige Fachbereichsleiter Dirk Sommer.
Dieses Projekt wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Die Förderquote beträgt 90 Prozent der Gesamtkosten in Höhe von rund 11.000 Euro.