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Finanzen; wohngeld; Zuschuss; Heizkosten
Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Wohngeldbehörde vor Ort. In Neustadt ist dafür das Sozialamt der Stadt Neustadt a. Rbge. zuständig.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person im Haushalt 70 Euro.
Der Zuschuss braucht nicht beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt automatisch mit den Leistungen im August.