Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

Führerscheinumtausch läuft über die Region


Gleichwohl binden Fragen zum Prozedere des Führerscheinumtausches momentan mehrere Wochen-Arbeitsstunden in der Stadtverwaltung. Allein bei der KFZ-Zulassungsstelle drehen sich rund 80 Prozent aller Anfragen aktuell um dieses Thema. Weil die dafür anfallende Arbeitszeit dann wiederum für die eigentlichen Aufgaben fehlt, bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger darum, sich bei Führerscheinangelegenheiten immer direkt an die Region Hannover zu wenden.

Wer seinen Führerschein umtauschen muss, findet auf www.hannover.de/region-fs alle notwendigen Informationen. Dort kann online ein Termin für den Umtausch gebucht werden. Wer Fragen hat, erreicht die Fahrerlaubnisbehörde der Region per Telefon unter 0511 – 61621744 oder per E-Mail an fahrerlaubnis@region-hannover.de.

Wichtig: Die benötigten Unterlagen für den neuen EU-Führerschein können zwar auch postalisch zur Region geschickt werden, zur Einziehung des alten Führerscheins ist aber zwingend ein persönlicher Termin im Regionshaus in Hannover, Hildesheimer Straße 20, notwendig. Momentan beträgt die Wartezeit für einen Termin mehrere Wochen. Die Stadt Neustadt kann das Verfahren weder ändern noch beschleunigen. Die Mitarbeiterinnen der Zulassungsstelle können keine Auskunft geben.

Hintergrund: Gemäß EU-Richtlinie müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bis 2033 gegen ein neues, fälschungssicheresEU-Dokument im Scheckkartenformat ausgetauscht werden. Für den Umtausch der Führerscheine gelten die folgenden Fristen, die sich entweder nach Geburtsjahr oder nach Ausstellungsjahr richten:

Bis wann müssen die Führerscheine ausgetauscht worden sein?

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

(*) Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Weitere Informationen dazu: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faq-fuehrerschein-umtausch-1842574

Zusätzliche Info: Alteingesessene Neustädterinnen und Neustädter kennen es noch anders: Bis zur Gründung der Region Hannover im Jahr 2001 und der damit verbundenen Auflösung des Landkreises Hannover konnten Führerscheinangelegenheiten noch in Neustadt erledigt werden. Der Landkreis unterhielt damals eine Niederlassung am Schützenplatz im selben Gebäude, in welchem damals wie heute die KFZ-Zulassungsstelle untergebracht ist.