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Abriss führt zu Beeinträchtigungen an Grünweg
Die sich auf dem Areal befindlichen Gebäude sind zum Teil bereits eingestürzt beziehungsweise so stark einsturzgefährdet, dass von ihnen ein erhebliches Gefährdungspotential ausgeht. Denn leider halten sich auf dem Gelände des Öfteren widerrechtlich Personen auf, für die – beispielsweise durch herunterhängende Dachplatten - eine akute Gefahr besteht. Der unverzügliche Abriss ist daher unausweichlich.
Die Zufahrt zum Abbruchobjekt wird aus Richtung Süden kommend über die asphaltierte Baustraße der „Rittinger Allee“ erfolgen und quert dort die von Fußgängern und Radfahrern gern genutzte Grünwegeverbindung „An der Torfbahn“. Für die Herstellung der Baustellenzufahrt muss auf dieser Höhe zunächst eine Baum- und Heckenreihe in einer Breite von etwa fünf Metern entfernt werden. Baumfäll- sowie Abrissarbeiten sind aus naturschutzrechtlichen Gründen nur im Zeitraum von Dezember bis Februar zulässig.
Außerdem hat in Absprache mit der Stadt Neustadt vor kurzem eine artenschutzfachliche Kontrolle der Gebäude durch einen Fachgutachter stattgefunden, um auszuschließen dass sich noch Fledermäuse oder andere geschützte Tiere in den Gebäuden befinden. Nun liegen alle Genehmigungen soweit vor, sodass die Spezialabbruchfirma Hagedorn am kommenden Mittwoch, 1. Dezember, mit den Abbrucharbeiten beginnen kann. Die Maßnahme dauert voraussichtlich 4 bis 6 Wochen.
Auf die Belange der Anwohner im Baugebiet „Westlich Heidland“ wird - soweit möglich - Rücksicht genommen. Allerdings bittet die GEG um Verständnis, dass es im Zuge der Arbeiten zu unvermeidbaren Beeinträchtigungen für Fußgänger und Radfahrer entlang der Grünwegeverbindung „An der Torfbahn“ kommen kann. Diese Verbindung bleibt zwar auch während der Maßnahme nutzbar, Radfahrer müssen auf Höhe der Baustellenzufahrt aber aus Sicherheitsgründen absteigen. In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde wird die Baustellenzufahrt mit einer beidseitigen Absperrschranke sowie mit dem Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ gesichert.
Die GEG weist abschließend daraufhin, dass auf dem Hüttengelände in nächster Zeit keine weiteren Baumaßnahmen erfolgen werden.