Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

corona; Lockerungen

Sinkende Inzidenz: Lockerungen für Neustadt


Auch für Neustadt bedeutet das: Lockerungen. Eine erste Änderung gilt bereits mit dem heutigen Tag: Die Maskenpflicht für die Fußgängerzone sowie für stark frequentierte Bereiche, wie etwa die Promenade in Steinhude, entfällt. Die Region hat eine entsprechende Allgemeinverfügung nicht verlängert. Der Bauhof ist bereits dabei die Beschilderung in der Innenstadt zu entfernen.
Die Maskenpflicht für den Wochenmarkt gilt jedoch weiterhin. „Das sieht die niedersächsische Corona-Verordnung so vor, da hier die Abstände oft nicht eingehalten werden können“, erläutert dazu Annette Plein, Fachdienstleitung Bürgerdienste der Stadt Neustadt.
Ab dem morgigen Donnerstag, 0:00 Uhr fällt dann offiziell die Bundesnotbremse. Damit entfallen bspw. die Ausgangsperre, die Kontaktbeschränkungen werden etwas gelockert (Treffen von zwei Haushalten mit max. 5 Personen – Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit) und auch körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik- und Tattoostudios, dürfen wieder öffnen. Auch die Außengastronomie darf mit Hygienekonzepte und bis 23 Uhr nun wieder geöffnet werden. Das Beherbergungs-verbot für touristische Reisen entfällt eben falls.

Für die meisten Dienstleistungen und Freizeitaktivitäten ist jedoch ein negativer Corona-Schnelltest, eine Bestätigung der vollständigen Impfung (+ 14 Tage) oder eine Bescheinigung über eine bereits überstandene Covid-Infektion (nicht länger als 6 Monate) vorzulegen.

„Ich freue mich, dass das öffentliche Leben in Neustadt wieder ein Stück weit hochgefahren wird und dass es nun auch besonders für die Gastronomie und die Touristik eine Perspektive gibt“, erklärt Bürgermeister Dominic Herbst.