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Gremien; Ortsräte
Präsenzsitzungen der Ortsräte entfallen bis Ende Februar
Folgende Ortsratssitzungen sind im Februar von dieser Regelung betroffen:
- 03. Februar: Neustadt (Kernstadt)
- 10. Februar: Bevensen
- 11. Februar: Mariensee
- 18. Februar: Schneeren
- 24. Februar: Otternhagen
- 24. Februar: Eilvese
Bürgermeister Dominic Herbst betont jedoch, dass „insbesondere die Willensbildung in den Ortsräten nicht beeinträchtigt ist“. Beschlüsse können laut niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz im Umlaufverfahren gefasst werden.
Dazu können die Ortsräte auch zu reinen digitalen Sitzungen einladen. Hier gelten aber, wie bei den Präsenzsitzungen auch, die kommunalrechtlichen Formalien mit entsprechenden Einladungen, Tagesordnungen und den Ladungsfristen. Das erlaubt den Ortsräten auch den digitalen Austausch.
Des Weiteren können die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister auch zu den entsprechenden Themen direkt beim Bürgermeister vorsprechen. „Das Anhörungsrecht der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister bleibt selbstverständlich gewahrt“, so Herbst.
Im Laufe des Februars soll die Lage dann neu bewertet und eine Entscheidung für die Sitzungen im März getroffen werden.