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Corona; Verwaltung
3G-Regel für städtische Gebäude
Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt für alle Besucherinnen und Besucher, die eines der öffentlichen Gebäude der Stadt Neustadt a. Rbge. betreten, die 3G-Regel, sowie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Die 3G-Regel besagt, dass der Zutritt nur für geimpfte, genesene und für negativ getestete Personen erlaubt ist.
Für Termine in der Stadtverwaltung müssen Besucherinnen und Besucher ihren Status nachweisen. Die entsprechenden Nachweise werden jeweils vor Ort durch städtische Bedienstete kontrolliert. Die negativen Testnachweise dürfen dabei nicht älter als 24 Stunden sein – vor Ort ist es zudem nicht möglich, einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Es werden nur PoC-Antigen-Tests (Schnelltests), die durch eine testende Einrichtung oder offiziell kontrollierende Personen bestätigt sind, oder PCRTests, akzeptiert.