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Corona; Notbetreuung; Kita

Notbetreuung in Kitas wird gebührenpflichtig


Eltern, deren Kinder in einer Kita in der Notbetreuung aufgenommen wurden, müssen ab dem 01.05.2021 ein 21tel der festgelegten Monatsgebühr pro Betreuungstag zahlen. So sieht es die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren und die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge. vor, die am heutigen Freitag, 30.04.2021, öffentlich bekannt gemacht wurde.

Bei der Abrechnung wird jeder Tag berücksichtigt, an dem das Kind für die Notbetreuung angemeldet wurde. Ein Tag gilt dann als in Anspruch genommen, wenn die Kinder nicht mindestens 48 Stunden vorher bei der zuständigen Kita-Leitung abgemeldet wurden.

Die Abrechnung erfolgt im Folgemonat, die betroffenen Eltern bekommen dann den entsprechenden Gebührenbescheid zugesandt.

Die Notbetreuung als so genanntes „Szenario C“ greift ab einer Inzidenz von 100 oder mehr Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Für Neustadt a. Rbge. gilt der Wert der gesamten Region Hannover. Den rechtlichen Rahmen dazu gibt das niedersächsische Kultusministerium vor.