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Corona

Schließung von Kitas - Was Eltern jetzt wissen müssen


Innerhalb einer Woche mussten in Neustadt gleich vier Einrichtungen coronabedingte Schließungen von Gruppen oder ganzen Einrichtungen umsetzen. In den betroffenen Kindertagesstätten gab es bestätigte oder begründete Verdachtsfälle von Covid-19-Infektionen bei Kindern und/oder Mitarbeitenden. 

Bund und Länder haben mit der zweiten Corona-Welle beschlossen Schulen und Kitas so lang wie möglich offen zu halten. Dennoch kommt es immer wieder zu Infektionsfällen innerhalb der Kindertagesstätten. Die damit einhergehenden vorrübergehenden Schließungen dienen der Eindämmung und Begrenzung potenzieller Infektionsketten. Ziel der Maßnahmen ist es, die Weiterverbreitung des Corona-Virus innerhalb der Einrichtungen zu verhindern. 

Immer wieder stellen diese Maßnahmen die Eltern vor Probleme. Die anlassbezogenen Schließungen müssen mit Blick auf den Infektionsschutz in der Regel kurzfristig angekündigt und umgesetzt werden. Maic Schillack, Erster Stadtrat und zuständig für die Kitas in Neustadt, erklärt das Vorgehen: „Sobald die Einrichtungen Kenntnis über einen bestätigten Infektionsfall oder einen begründeten Verdachtsfall haben, müssen wir als Stadt reagieren. Die vorrübergehenden Schließungen werden in der Regel zunächst für 3 bis 5 Werktage angeordnet. Innerhalb dieses Zeitraumes hoffen wir bei Verdachtsfällen auf ein Testergebnis bzw. auf weitere Anordnungen seitens des zuständigen Gesundheitsamtes bei der Region Hannover.“ Das Gesundheitsamt kommt aufgrund der stetig steigenden Fallzahlen mit der Nachverfolgung und Information der Kontaktpersonen aktuell nicht hinterher. Daher ergreift die Stadt als zuständiger Träger der Einrichtungen erste Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen weiter einzudämmen.

Es sei schwierig für diese Fälle eine Notbetreuung zu organisieren, so Schillack weiter. „Damit würden wir dem Ziel, die Kontakt- und Infektionsketten zu unterbrechen ja völlig entgegen laufen“, so der Erste Stadtrat. 

Ob es sich bei den getroffenen Maßnahmen um eine Teilschließung – etwa nur bestimmter Gruppen – oder eine vollständige Schließung der gesamten Einrichtung handelt hängt u.a. vom Betreuungskonzept ab und davon, ob Kinder oder Mitarbeitende betroffen sind. „Ist etwa ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin positiv getestet, die in mehreren Gruppen eingesetzt war, so sind zunächst alle Gruppen, mit denen die Person Kontakt hatte, von der Schließung betroffen“, erklärt Schillack. Auch bei offenen oder teiloffenen Betreuungskonzepten kann ein bestätigter Infektionsfall unter Kindern oder Mitarbeitenden dazu führen, dass zunächst die gesamte Eirichtung vorrübergehend geschlossen wird, bis es weiter Erkenntnisse über das Infektionsgeschehen in der Einrichtung oder entsprechende Anordnungen seitens des Gesundheitsamtes gibt. 

Grundsätzlich werden die betroffenen Eltern von den Einrichtungsleitungen über Maßnahmen zur Eindämmung von Corona-Infektionen informiert. Darüber hinaus empfiehlt die Stadt: wenn Eltern oder andere direkte Kontaktpersonen der Kitakinder einen begründeten Verdacht haben sich mit Covid-19 infiziert zu haben und auf ein Testergebnis warten, die betroffenen Kinder bis zum Vorliegen des Ergebnisses zuhause zu behalten. „Es ist hilfreich, wenn die Eltern die Kitas auch über Verdachts- oder bestätige Infektionsfälle informieren, damit notwendige Maßnahmen unverzüglich getroffen werden können,“ so Schillack weiter.