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Schädlinge
Informationen zur Schädlingsbekämpfung
Die Rattenbekämpfung ist der Schwerpunkt bei der kommunalen Schädlingsbekämpfung. In erster Linie handelt es sich um die Bekämpfung von Ratten.
Ratten treten dann vermehrt auf, wenn sie bei achtlos fortgeworfenen Lebensmittelresten, offenen Müll- und Biotonnen, Komposthaufen und unverschlossene Komposter auf Hinterhöfen und in Gärten, usw. angelockt werden.
Die Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation erfolgt durch den Abwasserbehandlungsbetrieb der Stadt Neustadt a. Rbge..
Bei privaten Grundstücken ist für die Bekämpfung zumeist der Eigentümer beziehungsweise Vermieter eines Hauses oder Grundstückes verantwortlich. Dieser sollte das Rattenvorkommen dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde unverzüglich anzeigen und die Bekämpfung der Ratten auf eigene Kosten veranlassen.
Rattenbekämpfung
Überall, wo der Mensch ihnen Nahrung und Nistmöglichkeiten bietet, siedeln seit alters her auch diese vermehrungsfreudigen Nagetiere. Die Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten und ein großes Angebot an Nahrungsmittelresten und Vorräten, wie sie für Großstädte charakteristisch sind, lassen Rattenpopulationen hier beste Lebensbedingungen finden. In Mitteleuropa werden zwei Arten von Ratten angetroffen. Bei uns kommt hauptsächlich die Wanderratte vor. Die Hausratte trifft man in Städten selten an. Diese ist etwas kleiner als die Wanderratte, hat aber verhältnismäßig größere Ohren und einen längeren Schwanz.
Die Wanderratte - Ein Nager mit großer Nachkommenschaft
Wanderratten werden nach 2 bis 3 Monaten geschlechtsreif. Nach einer Tragzeit von durchschnittlich 23 Tagen werden zwischen 8 und 12 Junge - noch unbehaart und ziemlich hilflos - geboren. Für einige Wochen bleiben die Jungen in dem Nest, welches das Weibchen an einem sicheren, verborgenen und trockenen Ort eingerichtet hat. In einem Jahr kann ein Weibchen vier bis sieben Würfe haben. Populationsdichte und Umgebungstemperatur beeinflussen die Zahl der Nachkommen. Entscheidend für die Entwicklung einer Rattenpopulation sind das vorhandene Nahrungsangebot und geeignete Nistmöglichkeiten.
Sind Ratten Gesundheitsschädlinge?
Die Wanderratte hat einen großen Aktionsradius bei ihren Wanderungen zur Nahrungssuche und zur Erschließung neuer Nistmöglichkeiten. Auf dem Weg durch die Kanalisationen, über Müllhalden, die Müllbehälter in den Wohngebieten, aber auch durch Stallungen, Kompostanlagen und andere Orte mit organischem verrottenden Material, ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, vorhandene Krankheitserreger im Fell mitzuschleppen. Aus dem Mittelalter sind uns verheerende Pestepidemien überliefert, deren Ursache vor allem die Überträgerkette Ratte - Rattenfloh – Mensch war. Die Pest ist aus Europa verschwunden. Dennoch können von der Ratte auf Grund ihrer Lebensweise auch heute noch verschiedene Krankheitserreger vor allem auf die Lebensmittel des Menschen übertragen werden. Beispiele hierfür sind Salmonellen (Durchfallerkrankungen), Leptospiren (Weil`sche Krankheit) und Toxoplasmen (Toxoplasmose). Auch an der Ausbreitung von Tierseuchen (Schweinepest, Maul- und Klauenseuche) sind Ratten häufig als Überträger der Krankheitserreger beteiligt. Die seit längerem beliebte Haltung von Zuchtratten stellt hingegen keine solche Gefahr für die Gesundheit dar.
Was tun gegen die Ausbreitung von Ratten?
Ratten müssen und sollen sich nicht ungehindert in unserer Stadt ausbreiten. Schon durch sehr einfache Maßnahmen lassen sich wirkungsvolle Effekte erzielen. Um ein Eindringen von Ratten in die Wohnumgebung oder andere Lebensbereiche es Menschen zu verhindern, müssen Sicherungsmängel beseitigt werden. Offene oder defekte Fenster in Kellerräumen und Lagern, Löcher in Wänden, Hallendächern oder auch Fußböden, nicht dicht geschlossene Eintrittsbereiche von Leitungen in Hauswänden, defekte Abwasserrohre sind solche Mängel, welche den Ratten das Einschlüpfen erleichtern. Da Wanderratten auch gut klettern, schwimmen und tauchen, können sie aber auch in unbeschädigten Abwasserrohren bis in die Wohnungen gelangen. Die Reduzierung des Nahrungsangebotes würde ebenfalls dazu beitragen, die Entwicklung größerer Rattenpopulationen zu verhindern. Die nachfolgende Aufzählung zeigt, wie reichhaltig der Tisch für diese Allesfresser in der Städten gedeckt wird:
- Abfälle, die beim übertriebenen Füttern von Tauben-, Sing- und Wasservögeln oftmals liegenbleiben,
- achtlos fortgeworfene Lebensmittelreste,
- offene Müll- und Biotonnen,
- Komposthaufen und unverschlossene Komposter auf Hinterhöfen und in Gärten
- Lebensmittelreste in der Kanalisation locken an vielen Städten in der Stadt Ratten an.
Jeder und Jede Einzelne kann dazu beitragen, den Ratten Entwicklungsmöglichkeiten zu entziehen, indem er oder sie keine Speisereste in den Ausguss von Toiletten oder Waschbecken gibt und Speiseabfälle nur in verschlossenen Behältnissen lagert. Keinesfalls dürfen Essensreste einfach achtlos fortgeworfen werden. Alle Müllbehältnisse sollten stets geschlossen gehalten werden. Müllbeutel gehören regelmäßig geleert, was ebenfalls zur Minderung der Nahrungsangebote beiträgt. Eine weitere wirksame Maßnahme gegen die Rattenausbreitung ist die Einschränkung von Nistmöglichkeiten. Insbesondere sollten Höfe, Keller und Lagerräume übersichtlich gestaltet sein und gegebenenfalls einer Entrümpelung unterzogen werden.
Die Ratten sind da! - Was ist zu tun?
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen vom 29.07.1977 (veröffentlicht im Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 1977, Seite 301) die Personen zur Bekämpfung verpflichtet sind, welche die tatsächliche Gewalt über das Grundstück (Besitzer) ausüben. Ist ein Grundstücksbesitzer nicht gleichzeitig Eigentümer, so kann der Eigentümer durch die zuständige Behörde verpflichtet werden.
Hier einige Empfehlungen: Der Betroffene, das ist zumeist der Eigentümer beziehungsweise Vermieter eines Hauses oder Grundstückes, sollte das Rattenvorkommen dem zuständigen Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde unverzüglich anzeigen und die Bekämpfung der Ratten auf eigene Kosten veranlassen. Die Bekämpfung sollte von Fachkräften (Schädlingsbekämpfer/- innen mit Sachkundenachweis) und mit zugelassenen Mitteln und Verfahren durchgeführt werden. Zu einer ordnungsgemäßen Bekämpfung gehört auch das Ein-sammeln der Giftköder und der Tierkadaver nach Abschluss der Maßnahme. Zusätzliche Kosten können dem Pflichtigen entstehen, wenn er den vom Ordnungsamt / Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Nagetiere nicht nachkommt.
Hinweise zur Rattenbekämpfung (wenn kein Fachpersonal beauftragt wurde)
Die auf dem Grundstück umherliegenden Sachen (Komposthaufen, Ansammlungen von Unrat, Gerümpel, Müll, Abfälle u.a.) sind gemäß § 3 Abs. 3, der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Lande Niedersachsen, erst nach Beendigung der Bekämpfungsmaßnahmen von allen den Ratten leicht zugänglichen Orten, z.B. Gebäudeteilen, Viehställen, Hofplätzen, zu entfernen.
Damit wird verhindert, dass die Ratten ausgetrieben werden und somit die Bekämpfung nicht wie gewünscht erfolgreich durchgeführt werden kann. Es darf aber kein weiterer Unrat (u.a. Lebensmittelreste) auf den Grundstücken verteilt oder zwischengelagert werden.
Zur Rattenbekämpfung dürfen nur solche Rattenvertilgungsmittel verwendet werden, die von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft geprüft und anerkannt sind. Sach- und Fachkundiges Personal u.a. aus Apotheken, Drogerien und Samenhandlungen können Sie darin beraten.
Im Freien oder an leicht zugänglichen Stellen muss das Gift so gesichert ausgelegt werden, dass Unfälle vermieden werden. In nicht sicher verschließbaren Räumen darf Rattengift nicht frei, ungedeckt oder ungesichert ausgelegt werden. Hier sind Köderboxen o. ä. zu verwenden.
Auffällige Warnzettel müssen auf das Giftauslegen deutlich hinweisen. Sie müssen Angaben des verwendeten Präparates und des Wirkstoffes und - für den Fall der Vergiftung von Haustieren - des Gegenmittels, enthalten.
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