Nahaufnahmke der Flagge mit dem Stadtwappen Hintergrund blau-weiß

KFZ-Zulassung

Willkommen bei der KfZ-Zulassungsstelle in Neustadt

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Seit dem 1. September 2023 können alle Privatpersonen und Gewerbetreibenden sämtliche Ab-, Um- und Anmeldungen vom heimischen Sofa über das online-Tool „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) abwickeln. Ausführliche Informationen und das Online-Portal sind auf www.hannover.de/kfz-rh zu finden.
Sogar die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs ist möglich. Dazu muss der Zulassungsnachweis ausgedruckt und von außen sichtbar am Fahrzeug platziert werden. Dann ist ein sofortiges Losfahren zehn Tage lang möglich.


Wenn Sie stattdessen lieber einen Termin in der KFZ-Zulassungsstelle wahrnehmen wollen, buchen Sie sich Ihren Termin bitte selbstständig über den auf dieser Seite angelegten Terminbuchungsassistenten.


ACHTUNG: Alle Anfragen zu Führerscheinen richten Sie bitte direkt an die zuständige Führerscheinstelle der Region Hannover unter 0511 61611000 oder per E-Mail an fuehrerscheinumst@region-hannover.de

Alternativ können Fahrzeuge auch in allen anderen KFZ-Zulassungsstellen der Region Hannover zugelassen oder abgemeldet werden. Eine Übersicht der Zulassungsstellen in der Region finden Sie hier.


Allgemeine Hinweise, die zur Zulassung benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass (beim Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
    ACHTUNG: Ausweise und Pässe sind im Original und gültig vorzulegen. Kopien werden nur mit einer schriftlichen Bestätigung, dass die Zulassung mit Hilfe einer Kopie erfolgen soll, akzeptiert. Ein Beispiel: „Ich habe der Ablichtung meines Ausweisdokuments zugestimmt. Ich stimme zu, dass mit der Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Pass oder Personalausweis erhoben und verarbeitet werden dürfen.  (§ 18 Abs. 3 PassG und § 20 PAuswG)“ + Unterschrift.
  • Bei der Zulassung auf eine Firma: Gewerbeanmeldung/Handelsregisterauszug
  • Bei Zulassung durch Dritte eine schriftliche Vollmacht mitbringen (Das Dokument kann im Formularcenter heruntergeladen werden)
  • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligungserklärung und Ausweise beider Eltern vorzulegen. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, ist dieses schriftlich nachzuweisen
  • Gültige Haupt- und Abgasuntersuchung (TÜV-Bericht)
  • Versicherungsbestätigung (EVB-Nr.)
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Sollte das Fahrzeug finanziert sein, bitte den Fahrzeugbrief von der Bank oder dem Autohaus anfordern und zur Zulassungsstelle schicken lassen
  • Die Kennzeichen, sofern das Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk kommt und es noch angemeldet ist 
  • IBAN-Nr. für die Kfz-Steuer angeben.
  • Sollte ein Steuerpflichtiger über einen Dritten  (z. B. Autohaus; Zulassungsdienst) die Zulassung begehren und dieser hat keine Einverständniserklärung unterschrieben, darf dem Dritten aufgrund von Datenschutz keine Informationen gegeben werden.

Dokumente für die Zulassung finden sie in unserem Formularcenter.


Eine Übersicht  der benötigten Dokumente steht HIER zum Download bereit.

Weitere Informationen

KfZ-Zulassungsstelle

An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt a. Rbge.
Telefon Montag bis Donnerstag 11:00 bis 12:00 Uhr: 05032 84-32500

Fax: 05032 84-430
E-Mail:  zulassung@neustadt-a-rbge.de

Screenshot eines Kartenausschnittes der Neustädter Innenstadt. der Standort des neuen Rathauses ist mit einem roten Kasten markiert.


Öffnungszeiten

Montag Von 08:00 bis 11:30 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 11:30 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 11:30 Uhr Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr