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Tempokontrollen
Tempokontrollen
Die beiden so genannten „Blitzer-Anhänger“ der Stadt Neustadt kontrollieren in den nächsten Wochen die Geschwindigkeit an den folgenden Standorten:
Weihnachts- und Neujahrspause
08. Kalenderwoche: Ab 18. Februar: Poggenhagen, Moordorfer Str. (B 442) / Schule
08. Kalenderwoche: Ab 19. Februar: Helstorf, Walsroder Straße (L 193)
08. Kalenderwoche: Ab 21. Februar: Neustadt, Lindenstraße
09. Kalenderwoche: Ab 25. Februar: Büren, Bürener Straße (K 307) / Kita
09. Kalenderwoche: Ab 26. Februar: Neustadt, Wunstorfer Straße (B 442)
09. Kalenderwoche: Ab 28. Februar: Dudensen, In den Meyerhöfen (L 192)
10. Kalenderwoche: Ab 04. März: Mariensee, Höltystraße (L 191) / Kita
10. Kalenderwoche: Ab 05. März: Amedorf, Amedorfer Straße (L 191)
10. Kalenderwoche: Ab 07. März: Neustadt, Königsberger Straße
11. Kalenderwoche: Ab 11. März: Otternhagen, Otterh. Straße (K 314) / Schule
11. Kalenderwoche: Ab 12. März: Neustadt, Landwehr (K 347)
11. Kalenderwoche: Ab 14. März: Mardorf, Mardorfer Straße (L 360)
12. Kalenderwoche: Ab 18. März: Empede, Empeder Straße (L 191) / Kita
12. Kalenderwoche: Ab 19. März: Bordenau, Steinweg
12. Kalenderwoche: Ab 21. März: Neustadt, Hannoversche Straße (L 193)
13. Kalenderwoche: Ab 25. März: Mandelsloh, Wiklohstraße (K 343) / Schule
13. Kalenderwoche: Ab 26. März: Suttorf, In Suttorf (L 193)
13. Kalenderwoche: Ab 28. März: Welze, Welzer Straße (L 191)
Die semistationären Messanhänger kommen an allen Kontrollpunkten mehrere Tage am Stück zum Einsatz. Aus organisatorischen Gründen kann es zu Änderungen des Kontrollplanes kommen. Im gesamten Stadtgebiet sind jederzeit zusätzliche Messungen durch die Polizei möglich.
Info: Kommunale Tempomessungen dürfen ausschließlich an Kontrollpunkten durchgeführt werden, die in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt wurden. Für die Festlegung dieser Punkte gelten strenge Vorgaben (Unfallzahlen, Gefahrenpotenzial, Verkehrsströme, tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit etc.). Auch bestimmte bauliche Voraussetzungen hinsichtlich des Straßenverlaufs müssen gegeben sein.
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