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Tempokontrollen
Tempokontrollen
Die beiden so genannten „Blitzer-Anhänger“ der Stadt Neustadt kontrollieren in den nächsten Wochen die Geschwindigkeit an den folgenden Standorten:
11. Kalenderwoche: Ab 14. März: Mardorf, Mardorfer Straße (L 360)
12. Kalenderwoche: Ab 18. März: Empede, Empeder Straße (L 191) / Kita
12. Kalenderwoche: Ab 19. März: Bordenau, Steinweg
12. Kalenderwoche: Ab 21. März: Neustadt, Hannoversche Straße (L 193)
13. Kalenderwoche: Ab 25. März: Mandelsloh, Wiklohstraße (K 343) / Schule
13. Kalenderwoche: Ab 26. März: Suttorf, In Suttorf (L 193)
13. Kalenderwoche: Ab 28. März: Welze, Welzer Straße (L 191)
14. Kalenderwoche: Ab 01. April: Neustadt, Kornstraße / Schule
14. Kalenderwoche: Ab 02. April: Mandelsloh, Mandelsloher Straße (L 191)
14. Kalenderwoche: Ab 04. April: Neustadt, Königsberger Straße
15. Kalenderwoche: Ab 08. April: Mariensee, Höltystraße (L 191) / Kita
15. Kalenderwoche: Ab 09. April: Neustadt, Lindenstraße
15. Kalenderwoche: Ab 11. April: Bevensen, Alpestraße (L 192)
16. Kalenderwoche: Ab 16. April: Neustadt, Landwehr (K 347)
16. Kalenderwoche: Ab 17. April: Helstorf, Walsroder Straße (L 193)
17. Kalenderwoche: Ab 22. April: Empede, Empeder Straße (L 191) / Kita
17. Kalenderwoche: Ab 23. April: Neustadt, Wunstorfer Straße (B 442)
17. Kalenderwoche: Ab 25. April: Eilvese, Am Hüttenkrug (L 192)
18. Kalenderwoche: Ab 29. April: Hannoversche Straße (L 193)
18. Kalenderwoche: Ab 30. April: Schneeren, Schneerener Straße (L 360)
Die semistationären Messanhänger kommen an allen Kontrollpunkten mehrere Tage am Stück zum Einsatz. Aus organisatorischen Gründen kann es zu Änderungen des Kontrollplanes kommen. Im gesamten Stadtgebiet sind jederzeit zusätzliche Messungen durch die Polizei möglich.
Info: Kommunale Tempomessungen dürfen ausschließlich an Kontrollpunkten durchgeführt werden, die in Absprache mit der Polizeiinspektion festgelegt wurden. Für die Festlegung dieser Punkte gelten strenge Vorgaben (Unfallzahlen, Gefahrenpotenzial, Verkehrsströme, tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit etc.). Auch bestimmte bauliche Voraussetzungen hinsichtlich des Straßenverlaufs müssen gegeben sein.
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