Winterdienst

Winterdienst


Die Stadt Neustadt a. Rbge. führt den Winterdienst der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung gemäß der Straßenreinigungssatzung und -verordnung durch.

Dem Winterdienst unterliegen alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge.


Wer muss räumen und streuen?

Eigentümer von Grundstücken an einer öffentlichen Straße, eines Weges oder Platzes sind verpflichtet zu räumen und zu streuen. Das gilt auch für Hinterlieger sowie Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigte und Dauerwohn- und Nutzungsberechtigte.

Wann müssen Sie zur Schaufel greifen?

In der Zeit von 7.30 Uhr bis 21.00 Uhr sind die Gehwege, kombinierten Geh-/Radwege und Radwege nach jedem Schneefall unverzüglich und während länger anhaltenden Schneefalls in angemessenen Zeitabständen vom Schnee zu räumen.
Ist ein Gehweg, kombinierter Geh-/Radweg oder Radweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen neben der Fahrbahn, oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

Wie muss geräumt werden?

Gehwege, kombinierte Geh-/Radwege und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m sind ganz, die übrigen den Bedürfnissen des Fußgängerverkehrs entsprechend, mindestens jedoch in einer Breite von 1,50 m, freizuhalten.

Welches Streugut soll verwendet werden?

Bei Schnee- und Eisglätte sind Gehwege, kombinierte Geh-/Radwege und Radwege mit abstumpfenden Mitteln (z. B. Sand, Splitt) in der gleichen Breite zu streuen, in der sie der Schneeräumung unterliegen.

Dürfen Auftaumittel (Salz) verwendet werden?

Nur auf Treppen und Rampen ist die Verwendung auftauender Mittel (z. B. Salz) gestattet. Zur Beseitigung von Schnee- und Eisglätte dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden.

Wo finde ich die rechtlichen Bestimmungen?

Wer wo zum Räumen und Streuen verpflichtet ist, regelt die Straßenreinigungsverordnung samt Straßenverzeichnis und die Straßenreinigungssatzung.


Faustregel für den Winterdienst
Gehwege, Geh-/Radwege, Radwege bis max. 1,50 m Breite räumen und abstreuen (falls nicht vorhanden: Seitenraum oder Rand der Fahrbahn).
Ausnahme: In der Fußgängerzone erfolgt die Reinigung bzw. der Winterdienst vom städtischen Bauhof.


Augen auf im Straßenverkehr

Auch wenn der städtische Winterdienst es sich zur Aufgabe gemacht hat, Gefahren von den Bürgerinnen und Bürgern abzuwenden, so kann er letztlich keine absolute Verkehrssicherheit gewährleisten. In mehreren Oberlandesgerichtsurteilen wird darauf verwiesen, dass "die Verkehrsteilnehmer mittels einer durchschnittlichen Eigenverantwortung für ihre Sicherheit selbst nach Kräften zu sorgen haben". Demnach müssen sich "die Straßen- und Gehwegbenutzer den Verhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihnen erkennbar bietet".

Ein Wort zum Schluss

Wir alle nutzen Straßen und Gehwege. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Neustadt a. Rbge. sind bei Schnee und Eis täglich und in mehreren Schichten für Ihre Sicherheit im Einsatz. Oberste Priorität haben dabei stark befahrene Straßen und Kreuzungen, Buslinien, Schulwege und vergleichbare Routen. Wir bitten um Verständnis, wenn Nebenstrecken erst nachrangig geräumt und gestreut werden können.

Ansprechperson

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Sprechzeiten

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Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

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