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Straßenreinigung
Straßenreinigung
Die Stadt Neustadt a. Rbge. führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen als öffentliche Einrichtung gemäß der Straßenreinigungssatzung und -verordnung durch.
Der Straßenreinigung unterliegen alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Neustadt a. Rbge.
Was muss ich als Bürger reinigen?
Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Gehwege, Radwege und kombinierten Rad/- Gehwege einschließlich der Flächen um die Buswartehäuschen.
Wenn in Ihrer Straße keine städtische Reinigung vorgenommen wird, sind Sie auch für das Reinigen der Gosse, der Parkbuchten sowie der Fahrbahn bis zur Straßenmitte verantwortlich.
Wie oft muss ich reinigen?
Die Reinigung der Gehwege und kombinierten Geh-/Radwege muss mindestens einmal wöchentlich und die Reinigung der Fahrbahn bis zur Straßenmitte mindestens einmal in zwei Wochen durchgeführt werden. Aufgrund der erhöhten Rutschgefahr durch herabfallendes Laub, kann zur Herbstzeit eine mehrmalige Reinigung notwendig werden.
Wo entsorge ich den Kehricht?
Der Kehricht muss ordnungsgemäß entsorgt werden und darf nicht einfach dem Nachbarn zugekehrt oder in die Gosse, in Gräben oder in die Einlaufschächte der Kanalisation geschoben werden.
Wo finde ich die rechtlichen Bestimmungen?
Welche Straßen gereinigt werden und weitere rechtliche Grundlagen können Sie in der Straßenreinigungsverordnung samt Straßenverzeichnis und der Straßenreinigungssatzung nachlesen.
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