- Rathaus
- Bürgermeister
- Pressestelle
- Arbeiten bei der Stadt
- Standesamt
- Formularcenter
- Beschwerdestelle
- Stadtbüro
- KFZ-Zulassung
- Öffnungszeiten & Kontakt
- Online-Terminservice
- Gleichstellungsbeauftragte
- Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
- menschlich ∙ solidarisch ∙ fair
- Schwangerschaftsverhütung gleichberechtigt gestalten
- Offener Treff für Alleinerziehende
- FrauenNetzWerken – KI für mein Unternehmen nutzbar machen
- Vortrag: „Frauen und Finanzen“
- Gemeinsam alleinerziehend in Neustadt
- Frauen starten durch: (Wieder-)Einstieg in den Job
- Bekanntmachungen
- Ausschreibungen & Vergaben
- Ihre Verwaltung
- Haushalt & Finanzen
- Öffentliche Ordnung
- Ortsrecht & Satzungen
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Beiträge
BEITRÄGE
ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGE
Die Stadt Neustadt erhebt für den Bau neuer öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege, Beleuchtungen und Plätze Beiträge zur Deckung der Investitionskosten nach Bundesrecht in Verbindung mit der städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Diese Beiträge beziehen sich auf die erstmalige Herstellung der Maßnahmen.
Erschließungsbeitragssatzung (Download)