Beiträge

BEITRÄGE

ERSCHLIEßUNGSBEITRÄGE

Die Stadt Neustadt erhebt für den Bau neuer öffentlicher Straßen, Wege, Gehwege, Beleuchtungen und Plätze Beiträge zur Deckung der Investitionskosten nach Bundesrecht in Verbindung mit der städtischen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen. Diese Beiträge beziehen sich auf die erstmalige Herstellung der Maßnahmen.

Erschließungsbeitragssatzung (Download)