Verwaltungsgeschichte der Stadt

Verwaltungsgeschichte der Stadt


Neustadt a. Rbge. wird erstmals in einer Urkunde des Grafen Bernhard von Wölpe für das Kloster Mariensee aus dem Jahre 1214 erwähnt. Der Graf war es wohl auch, der am Übergang der Fernstraße von Hannover nach Bremen über den Leine-Fluss auf einem glazialen Hügel eine Burg errichtete. Nach dem Aussterben der Grafen von Wölpe im Jahre 1302 und dem Erwerb der Grafschaft durch die Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg blieb Neustadt landesherrliche Residenz. Seit 1495 war Neustadt Mitte der neu begründeten Calenberger Linie des Herzogshauses. Herzog Erich II. baute die Burg ab 1572 zu einem modernen Schloss um und nannte es „Landestrost“. Mit Erichs Tod im Jahr 1584 endete die Residenzfunktion. Der Regierungssitz des welfischen Teilherzogtums (Fürstentums) Calenberg wurde 1635 nach Hannover verlegt. Das Schloss „Landestrost“ wurde nunmehr zur Verwaltungszentrale des calenbergischen Amts Neustadt.

Gleichzeitig mit der Burg war in ihrem Schatten eine Bürgersiedlung entstanden, die sich – auch ohne eine förmliche Stadtrechtsverleihung – von Beginn an „Stadt“ („Nova civitas“) nannte und als Selbstverwaltungsorgan einen Bürgermeister und Rat besaß. Stadt und Amtmann stritten sich während der gesamten Frühen Neuzeit um die Oberhoheit über die Stadt und ihr Gebiet. Erst um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurde der Streit zugunsten der Stadt entschieden.

Ausgewählte Literatur:

  • Hildegard Reese: Neustadt a. Rbge., Diss. masch. 1947.
  • Eduard Klages: Chronik der Stadt Neustadt a. Rbge., masch. 1950.
  • Wilhelm Winkel: Geschichte der Stadt Neustadt a. Rbge., Neustadt a. Rbge. 1966.
  • Neustadt a. Rbge. 400 Jahre Schloß Landestrost, Neustadt a. Rbge. Beschreibung des Schlosses, der Festungsanlagen und des neu gestalteten Amtsgartens. Hg. vom Landkreis Neustadt a. Rbge./ Wolfgang Kunze, 1973