Verwaltungsgechichte des Amtes

Verwaltungsgeschichte des Amtes


Die Dörfer, die zur heutigen Stadt Neustadt a. Rbge. gehören, sind teilweise früher als die Stadt bezeugt (z. B. Bordenau 889). Sie besaßen aber im Gegensatz zur Stadt keine Selbstverwaltung, sondern gehörten zum Amt Neustadt a. Rbge. im Fürstentum Calenberg. Der Amtmann war für alle Bereiche der Verwaltung und (bis zur Trennung von Justiz und Verwaltung 1852) der Niedergerichtsbarkeit erstinstanzlich zuständig. Das Amt wurde 1885 in den Landkreis Neustadt a. Rbge. (mit einem Landrat an der Spitze) überführt. Der Landkreis Neustadt a. Rbge. ging 1974 im Landkreis Hannover und mit ihm 2001 in der Region Hannover auf.

 Ausgewählte Literatur:

  • Übersicht über die Bestände des Niedersächsischen Hauptstaatsarchivs in Hannover, 3. Bd.: Mittel- und Unterbehörden … bis 1945. Bearb. von Manfred Hamann, Göttingen 1983 (insbesondere S. 745, S. 790, S. 358, S. 456).
  • Heimatchronik des Kreises Neustadt a. Rbge., von Edfried Bühler u. a., Köln 1974.
  • Carl-Hans Hauptmeyer: Calenberg. Geschichte und Gesellschaft einer niedersächsischen Landschaft, Hannover 1983.