Verfügungsfonds

Fördermittel für Ihre Ideen über den Verfügungsfonds! 

WERDEN SIE AKTIV! 

Das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ bietet für Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Gruppen oder Institutionen, die Möglichkeit, selbst einen Beitrag zur Stärkung der Innenstadt zu leisten. Hierzu wurde der Verfügungsfonds eingerichtet. Daraus können Ideen, Maßnahmen oder Aktivitäten finanziell gefördert werden. Auf diese Weise soll das Engagement vor Ort kurzfristig und unbürokratisch unterstützt werden. Dafür steht jährlich ein extra Budget für die Finanzierung solcher Maßnahmen bereit. Grundlage für die Auswahl der umsetzbaren Projekte ist der Antrag auf Förderung durch den Verfügungsfonds

Diese Besonderheit im Förderprogramm ermöglicht Ihnen, sich jetzt aktiv in den Prozess einzuschalten und die Entwicklung der Neustädter Innenstadt selbst mitzugestalten und das Zentrum zu beleben. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel bildet die Richtlinie zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds.

Ziele der Förderung durch den Sanierungsfonds sind: 

  • Förderung des privaten Engagements
  • Belebung des Zentrums
  • Lebenswerte Gestaltung des Umfeldes 
  • Klimaanpassung der Innenstadt
  • WER KANN SICH MIT MASSNAHMEN BEWERBEN?

    • Private Einzelpersonen (Bürgerinnen und Bürger)
    • Gruppen
    • Vereine
    • Sonstige lokale Institutionen
  • WELCHE PROJEKTE KÖNNEN UNTERSTÜTZT WERDEN?

    Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen, Projekte und Aktionen zur:

    • städtebaulichen Aufwertung des Quartiers (z.B. Gestaltungselemente im Straßenraum, Wohnumfeld)
    • Schaffung barrierefreier Zugänge
    • Stärkung der Zentrumskultur und Ermöglichung von Begegnungen (z.B. saisonale Veranstaltungen mit Bezug zur spezifischen Innenstadtbelebung)
    • Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten und des aktiven Zusammenlebens (z.B. Nachbarschaftsprojekte)
    • Imageverbesserung und Stärkung der Identifikation mit dem Zentrum
    • Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit (Öffentlichkeitsarbeit)
    • Stärkung des Umweltbewusstseins (z.B. urban gardening)
    • Verbesserung der Gesundheit im Quartier
    • Aufwertung des Stadtzentrums
    • Durchführung von Mitmachaktionen/Festivitäten
    • ….


    Gefördert werden zum Beispiel Kosten für:

    • kleinere Investitionen wie Bastelmaterial, Werkzeug
    • Anschaffungen von geringfügigen Wirtschaftsgütern (im Wert von max. 1.000 € brutto)
    • Öffentlichkeitsarbeit wie Flyer, Plakate, Informationsmaterial
    • Sachkosten wie Raummiete, Betriebskosten, Versicherung, Büromaterial, sonstiges Arbeitsmaterial
    • Begrünungsmaßnahmen (z.B. Pflanzkübel, Fassadenbegrünung)
    • Honorare für projektbezogene Dienstleistungen (außer für Fachgutachten/Planungen)
    • Gestaltungskonzepte (z.B. Schaufenstergestaltungskonzept für die Geschäfte der Innenstadt)
    • …..


    Nicht gefördert werden zum Beispiel Kosten für:

    • Verpflegung, Lebensmittel, Getränke, Catering etc.
    • Personalkosten städtischer Einrichtungen
    • Leistungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Projekt stehen
    • Folgekosten, die das Projekt nach seiner Umsetzung nach sich zieht (z.B. Pflege von Pflanzen)
    • Projekte, die regelhaft von anderen Stellen übernommen werden oder bereits begonnen oder abgeschlossen sind
    • …..


    Gefördert werden nur in sich abgeschlossene Projekte. Die Förderung von sich wiederholenden Projekten ist grundsätzlich möglich. Die Mittel des Verfügungsfonds können ausschließlich für Projekte innerhalb des Sanierungsgebiets „Innenstadt“ eingesetzt werden. Die Mittel sollen nur für den bewilligten Zweck angemessen und wirtschaftlich verwendet werden. Mit den geförderten Projekten dürfen keine Gewinne erzielt werden.

  • BEISPIELE FÜR FINANZIERBARE PROJEKTE

    • Bepflanzung und Begrünung im öffentlichen Raum
    • Ausstattungsgegenstände (zum Beispiel Sitzbänke, Mülleimer) und Kunst im gemeinsam nutzbaren Raum
    • Spiel- oder Sportgeräte
    • Verschönerungsarbeiten an Gebäuden und im Wohnumfeld, die der Allgemeinheit zugutekommen (zum Beispiel Fassadenbilder)
    • Maßnahmen, die Freiflächen nutzbar machen
    • Anschaffung von Bedarfsgegenständen (zum Beispiel Arbeitsgeräte)
    • Öffentlichkeitsarbeit

    Der Zuschuss für ein Projekt beträgt mindestens 300 Euro und maximal 5.000 Euro.

  • WIE WIRD GEFÖRDERT?

    Vereine und Institutionen, die über eigene Finanzmittel verfügen, können für Projekte bis zu 50 % Zuschuss erhalten. 

    Projekte von Bürgerinnen und Bürgern bzw. bürgerschaftlichen Initiativen, die kein eigenes Budget haben, können sogar zu 100 % gefördert werden. 

    Die maximale Fördersumme beträgt 5.000 € (brutto), die Mindestfördersumme 300 € (brutto). 

    Diese Mittel werden im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Lebendige Zentren“ Maßnahme „Innenstadt Neustadt a. Rbge.“ zur Verfügung gestellt.

    Das Geld bekommen Sie im Regelfall, nachdem das Projekt abgeschlossen ist. Sollte Ihnen eine vorherige Kostenübernahme nicht möglich sein, sprechen Sie uns gern an. Für die Abrechnung benötigt die Stadt Neustadt am Rübenberge: 

    • einen Nachweis (Formular auf der Internetseite der Stadt)
    • Rechnungen oder Quittungen 
    • eine kurze Projektbeschreibung mit Fotos und Text 
  • ANSPRECHPARTNERINNEN

    Das Sanierungsmanagement oder die Stadtverwaltung beraten Sie gern bei Ihren Vorhaben und helfen Ihnen bei der Antragsstellung, Ausführung und Dokumentation Ihrer Ideen und Vorhaben.

    Sanierungsmanagement
    Janine Dušek
    plan zwei Stadtentwicklung | Stadtforschung | Kommunikation
    Postkamp 14a
    30159 Hannover
    Tel: 0511 27949549
    E-Mail: neustadt@plan-zwei.com

    Stadt Neustadt am Rübenberge 
    Sarah Lieder
    Abteilung Stadtplanung 
    An der Stadtmauer 1
    31535 Neustadt am Rübenberge 
    Tel: 05032 8461229
    E-Mail: slieder@neustadt-a-rbge.de

  • UND SO GEHT‘S!

    Von der Idee – zum Antrag – zur Realisierung. Sie haben schon eine gute Idee für die Innenstadt? Dann kann’s losgehen!

    1. Antrag

    Die Stadt Neustadt am Rübenberge stellt ein Antragsformular zur Verfügung. Unser Sanierungsmanagement oder die Stadtverwaltung berät und unterstützt Sie hier. Rufen Sie uns gerne an!

    Jedes Projekt ist maximal bis 5.000 Euro förderfähig. Beim Antrag ist eine entsprechende Kostenaufstellung notwendig. Reichen Sie den fertigen Antrag einfach bei der postalisch bei Stadtverwaltung (Kontakt s.o.) ein.

    2. Prüfung und Gewährung: 

    Ein Vergabegremium, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Citymanagements, der Stadtverwaltung, des Sanierungsrates sowie der Politik, entscheidet zeitnah über den Antrag. Jeder Antrag wird vom Vergabegremium schriftlich bestätigt oder abgelehnt. 

    Zur Bewertung der Förderfähigkeit von Maßnahmen und Projekten werden folgende Kriterien herangezogen:

    • Die Maßnahmen sind aus dem Innenstadtentwicklungskonzept abgeleitet
    • Die Maßnahmen liegen innerhalb des Sanierungsgebiets und werden dort durchgeführt.
    • Das Projekt hat einen nachvollziehbaren Nutzen für die Betroffenen des Sanierungsgebiets
    • Die Projekte stärken das Image und die Identifikation mit dem Zentrum

    Wichtig: Sie dürfen Ihr Projekt erst nach Eingang der Bewilligung beginnen. Sie sollten 8 Wochen zwischen Antragstellung und Projektbeginn einkalkulieren.

    3. Durchführung: 

    Nun kann Ihr Projekt gestartet und umgesetzt werden. Die Durchführung ist mit Fotos und einer schriftlichen Kurzbeschreibung zu dokumentieren. Außerdem sollte in geeigneter Form Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Hierzu berät und unterstützt das Sanierungsmanagement ebenfalls gern.

    4. Finanzierung: 

    Die Auszahlung an die Projektträger erfolgt rückwirkend bei Vorlage der Originalrechnungen und Belege. Die Abrechnung muss innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Abschluss des Projektes vorgenommen werden.

    Verwirklichen Sie Ihre Visionen! Der Verfügungsfonds macht‘s möglich. 

Fragen und Anregungen

Sie haben noch Fragen zur Innenstadtsanierungen und Anregungen zum Projekt? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen. 

Bitte füllen Sie alle mit markierten Pflichtfelder aus.

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