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Dorferneuerungsprogramme
Dorferneuerungsprogramme
Die Dorferneuerung ist Teil des Landesprogramms zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE). Aus dem Programm werden den Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern Mittel des Landes und der Europäischen Unnion für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Dörfer zur Verfügung gestellt.
Der Dorfverbund Mühlenfelder Land ist 2009 in das Niedersächsische Dorferneuerungsprogramm aufgenommen worden undwurde nunmehr mit einer Laufzeit bis Ende 2025 erneut verlängert. Ein entsprechender Bescheid des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ging der Stadt Mitte April zu. Damit wird den zahlreichen Aktivitäten im Rahmen der Dorfentwicklung Mühlenfelder Land Rechnung getragen und das hohe Engagement der beteiligten Personen in den Dörfern belohnt. Wie bereits in den vergangenen Jahren lautet das Motto des Dorfverbundes Borstel, Dudensen, Hagen und Nöpke „voneinander lernen“ mit dem Ziel die Dörfer zukunftsfähig zu gestalten und gemeinschaftliche und vernetzende Projekte und Prozesse zu initiieren.
Auch das Fördergebiet der Dorfregion Mariensee-Bevensen mit den Dörfern Mariensee, Wulfelade, Empede, Himmelreich, Bevensen, Büren und Laderholz wurde in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Der Dorfentwicklungsplan wurde im Rahmen eines intensiven Erarbeitungsprozesses unter Einbindung der lokalen Akteur*innen und der Bürgerschaft erarbeitet. Die Anerkennung erfolgte im Juni 2023 durch das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ArL). Damit fällt der Startschuss für die Umsetzungsphase der Dorfentwicklung.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite.
Dorferneuerung - Mühlenfelder Land
Informationen zur Dorfregion "Mühlenfelder Land"
Die Dorferneuerung Mühlenfelder Land wurde durch das Amt für Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser bis zum Jahresende 2025 verlängert. Die neue ZILE-Richtlinie wurde veröffentlicht. Für die Dorferneuerung relevante Änderungen sind hier aufgeführt.
- Frist für die Beantragung öffentlicher und privater Projekte ist dieses Jahr der 30.09. Daher sollten Förderanträge frühzeitig bei der Stadt Neustadt a. Rbge. für eine Stellungnahme eingereicht werden, damit diese fristgerecht an das Amt für regionale Landesentwicklung weitergeleitet werden können.
- Die öffentliche Förderung der Bruttokosten richtet sich nach der Steuereinnahmekraft - sie liegt zwischen 45 und 65 Prozent, je nach Abweichung von der Steuereinnahmekraft der Gemeinde.
- Eine Anhebung um bis zu 10% ist möglich, wenn eine anerkannte regionale Planung vorliegt (REK Meer u. Moor).
- Förderung der Bruttokosten für Gemeinden.
- Der neue Höchstbetrag für private Projekte ist abhängig von den jeweiligen Fördertatbeständen - Förderung bis zu 40% der Nettokosten.
- Planungskosten bei Bauprojekten sind im Wettbewerb unter verschiedenen Planungsbüros zu vergeben, es müssen mindestens drei Vergleichsangebote gesichtet/eingeholt werden. Stufenweise Beauftragung dieser Planungsarbeiten: Lph. 1-6 - Vergabe vor der Genehmigung erlaubt; Lph. 7-8 erst nach der Genehmigung.
- Die ordnungsgemäße Ausschreibung und Dokumentation der Vergabeist bei Bauprojekten immer wichtig
- Private Zuwendungsempfänger brauchen bis zu einer Zuwendung von 50.000 Euro nur ein Angebot vorzulegen.
Kontaktdaten der Umsetzungsbegleitung "Planungsgruppe Stadtlandschaft"
Planungsgruppe Stadtlandschaft
Karin Bukies
Lister Meile 21
30161 Hannover
Tel.: 0511 14391
E-Mail: email@stadtlandschaft.de
Website: www.stadtlandschaft.deProtokolle des Arbeitskreises Dorfentwicklung - Mühlenfelder Land
Dorferneuerungsplan - Mühlenfelder Land
Hier stehen die einzelnen Kapitel des Dorferneuerungsplans Mühlenfelder Land zum Download für Sie bereit.
- Frist für die Beantragung öffentlicher und privater Projekte ist dieses Jahr der 30.09. Daher sollten Förderanträge frühzeitig bei der Stadt Neustadt a. Rbge. für eine Stellungnahme eingereicht werden, damit diese fristgerecht an das Amt für regionale Landesentwicklung weitergeleitet werden können.
Dorferneuerung - Mariensee-Bevensen
Informationen zur Dorfregion "Mariensee-Bevensen"
Die Dorfregion Mariensee-Bevensen mit den Dörfern Mariensee, Wulfelade, Empede, Himmelreich, Bevensen, Büren und Laderholz wurde in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Nachdem der Dorfentwicklungsplan durch das ArL Leine-Weser im Juni 2023 anerkannt wurde, können nun öffentliche und private Projekte gefördert werden.
Die zugrundeliegende Förderrichtlinie sieht dazu unter anderem vor, Projektvorhaben privater Antragstellerinnen und Antragsteller mit bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Nettokosten zu fördern. Hierzu zählen Maßnahmen zur Umnutzung, zur Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Gebäude sowie zur Revitalisierung von ungenutzten und leerstehenden landschaftstypischen Gebäuden.
Welche Schritte für eine Förderung bei der Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Türen, Hofflächen oder dem Innenausbau notwendig sind, dazu berät die von der Stadtverwaltung beauftragte Umsetzungsbegleitung Sweco GmbH aus Hannover. In einem kostenlosen Beratungstermin erhalten private Haus- und Hofbesitzerinnen- bzw. besitzer einen Überblick zu den Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen, um anschließend bis zum 30.09. eines jeden Jahres bei der Bewilligungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, einen Förderantrag stellen zu können.
Bis 2028 können nicht nur öffentliche, sondern auch private Interessent*innen Anträge auf eine Förderung stellen. Bei der Beantragung ist auch die Stellungnahme der Kommune notwendig. Anträge sollten daher jeweils bis zum 15.09. bei der Stadt Neustadt a. Rbge. vorliegen.
Den Dorfentwicklungsplan (3 Teile) können Sie unter den folgenden Links aufrufen:
- DE-Plan (Teil 1) - Beschreibende Darstellung
- DE-Plan (Teil 2) - Projektsteckbriefe
- DE-Plan (Teil 3) - Karten
Weitere Informationen aus der Dorfregion "Mariensee-Bevensen"
Ansprechpersonen der Umsetzungsbegleitung "Sweco GmbH":
Anne Kautz
Tel.: 0511/3407-166
E-Mail: anne.kautz@sweco-gmbh.deMailadresse der Umsetzungsbegleitung: de-mariensee-bevensen@sweco-gmbh.de
Kontaktdaten Stadt Neustadt am Rübenberge:
Stadt Neustadt am Rübenberge
Nienburger Straße 31
31535 Neustadt am RübenbergeFachdienst Stadtplanung
Eingang: Theresenstr. 4, Eingang CChristopher Schmidt
Telefon: 05032 84-61234
E-Mail: chschmidt@neustadt-a-rbge.dePawel Lizon
Telefon: 05032 84-61230
E-Mail: PLizon@neustadt-a-rbge.deKontaktdaten Ortsbürgermeister:
Ortschaftsbereich Bevensen
Hartmut Evers
Lehmkuhle 11
31535 Neustadt – Büren
Telefon: 05072 526
E-Mail: hartmutevers@Yahoo.deOrtschaftsbereich Mariensee
Dr. Ulrich Baulain
Amt Wölpe 1
31535 Neustadt – Mariensee
Telefon: 05034 4197
E-Mail: ulrich.baulain@t-online.deFörderung von privaten Objekten
Die Dorfentwicklungspläne stellen die Grundlage für die Förderung aus dem Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen dar. Im Rahmen der Dorfentwicklung können neben öffentlichen Maßnahmen auch Maßnahmen an privaten Anwesen durch Zuschüsse gefördert werden, wenn es sich um (ehemals) landwirtschaftlich genutzte oder um ortsbildprägende Gebäude handelt. Ortsbildprägende Gebäude sind i.d.R. vor 1945 errichtet und im historischen Charakter noch erkennbar. Gebäude in geschlossenen Siedlungen der Nachkriegszeit sind hingegen im Rahmen der Dorfentwicklung in der Regel nicht förderfähig.
Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen an privaten Objekten können durch Zuschüsse gefördert werden. Grundlage der Förderung ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung" (ZILE).
Förderfähig sind die Erneuerung von Dächern, Fassaden, Türen und Fenstern, aber auch Pflasterungen und Begrünungsmaßnahmen. Um diese Mittel in Anspruch nehmen zu können, werden Auflagen zur Gestaltung gemacht, da es das Ziel der Dorfentwicklung ist, die regionstypische Bauweise zu stärken. Die entsprechenden Gestaltungsempfehlungen sind im Dorferneuerungsplan erläutert.
Der Zuschuss beträgt 40 % der förderfähigen Kosten (netto). Die Höchstförderungen sind abhängig von dem Fördertatbestand der ZILE-Richtlinie. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 €, sodass eine Investition mit Kosten von mindestens knapp 7.400 € (brutto) getätigt werden muss.
Auch die Umnutzung ortsbildprägender oder landschaftstypischer Bausubstanz kann gefördert werden. Dabei sind auch Maßnahmen zum Innenausbau förderfähig. Ebenso ist die Revitalisierung leerstehender Wohngebäude einschließlich des Innenausbaus förderfähig.
Für die Antragstellung muss ein Antragsformular des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser ausgefüllt werden. Es muss mit Kostenangeboten oder einer Kostenschätzung durch ein Ingenieurbüro und Maßnahmenvoranschlägen bei der Stadt Neustadt a. Rbge. in der Theresenstr. 4 eingereicht werden. Da es beim Amt einen jährlichen Stichtag für die Antragstellung gibt (30.09.), sollten die Unterlagen bis Anfang/Mitte bei der Stadt eingereicht werden. Ansprechpartner sind Herr Christopher Schmidt, Tel. 05032 – 8461234 (Mühlenfelder Land) und Herr Pawel Lizon, Tel. 05032 - 8461230 (Mariensee-Bevensen).
Für die kostenlose Beratung im Vorfeld der Antragstellung steht für die Objekte in der Dorfregion "Mühlenfelder Land" das Planungsbüro Stadtlandschaft (Tel.: 0511/14391, E-Mail: email@stadtlandschaft.de) zur Verfügung. Innerhalb der Dorfregion "Mariensee-Bevensen" erfolgt die Beratung durch das Planungsbüro SWECO GmbH (Tel.: 0511/3407166, E-Mail an SWECO GmbH).
Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung. Es ist bitte unbedingt dieses neue Formular zu verwenden.
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