Feuerwehr & Brandschutz

Feuerwehr und Brandschutz

Feuerwehr Verteiler © Fotolia/Gerhard Seybert


In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst ehrenamtlich.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren haben einen gesetzlichen Anspruch auf Verdienstausfall und teilweise auf Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach kommunaler Satzung.

Ortsfeuerwehren der Stadt Neustadt a. Rbge.

Ansprechperson

Keine Mitarbeitende gefunden.

Sprechzeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montaggeschlossen

Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Mittwochgeschlossen

Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen

Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.

Weitere Informationen