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Schulanmeldungen

Schulanmeldungen

Der Ernst des Lebens beginnt – Schulanmeldungen für Grundschulen zum Schuljahr 2026/2027

Im März beginnen die Schulanmeldungen für die Grundschulen im Stadtgebiet für das Schuljahr 2026/27 bzw. bei den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2025/26.

Alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das sechste Lebensjahr vollenden werden, werden mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig und müssen von den Personensorgeberechtigten in den Grundschulen angemeldet werden.

Für Kinder, die das sechste Lebensjahr im Zeitraum vom 01. Juli bis 30. September 2026 vollenden werden, können die Personenberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben.

Daneben besteht die Möglichkeit, noch nicht schulpflichtige Kinder auf Wunsch der Eltern anzumelden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen (sog. „Kann-Kinder“). Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden, müssen erneut angemeldet werden. 

Für die elf Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Neustadt a. Rbge. sind Schulbezirke festgelegt worden. Näheres entnehmen Sie bitte der Schulbezirkssatzung oder der Übersichtskarte zu den Grundschulbezirken.

Die Kinder werden aufgrund Ihres Wohnortes automatisch der jeweils zuständigen Grundschule zugeordnet. Durch die Erweiterung des Ganztagsangebotes zum Schuljahr 2026/2027, sind die bisherigen Ganztagsschulen (Michael Ende Schule, Eilvese und Mandelsloh/Helstorf) nicht mehr von allen Schulkindern anwählbar.

Folgende Schulen werden zum Schuljahr 2026/2027 ein Ganztagsangebot vorhalten:

Kernstadt:

  • Michael Ende Schule
  • Hans-Böckler-Schule

Für Familien aus den Einzugsgebieten der beiden Ganztagsschulen tritt die Schulbezirkssatzung wieder in Kraft, sie können sich nur an der Schule ihres Einzugsgebietes anmelden. Für Familien aus dem Einzugsgebiet der Stockhausenschule gilt weiterhin, dass die Kinder unabhängig des Schulbezirks auch an der Michael Ende Schule oder der Hans-Böckler-Schule angemeldet werden können, da es sich um eine Angebotsschule mit offenem Ganztag handelt.

Ortsteile:

  • Eilvese
  • Otternhagen
  • Hagen
  • Poggenhagen
  • Mandelsloh/Helstorf

Für Familien aus den Einzugsgebieten dieser fünf Ganztagsschulen gilt ebenfalls die Schulbezirkssatzung, sie können sich nur an der Schule ihres Einzugsgebietes anmelden.

Alle Familien, die im Einzugsgebiet einer Grundschule mit verlässlichen Betreuungszeiten wohnen, dürfen sich auch an einer der sieben Ganztagsgrundschulen anmelden, da diese für sie als Angebotsschulen frei anwählbar sind. Dies betrifft die Einzugsgebiete folgender Grundschulen:

  • Bordenau
  • Schneeren
  • Mariensee

Die Informationen, wann Sie Ihr Kind anmelden können und welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, finden Sie in den untenstehenden Infoboxen zu den jeweiligen Grundschulen. 

Rückfragen beantworten die jeweiligen Schulsekretariate.

  • Grundschule Stockhausenstraße 

    Stockhausenstr. 1, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40400

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Montag, 28. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr
    Dienstag, 29. April 2025, 8.00 – 12.00 Uhr

    Das Anmeldeformular geht den Personensorgeberechtigten per Post zu. Das Formular muss von beiden Personensorgeberechtigten unterschrieben werden.
    Anwesenheit Ihres Kindes ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Es werden folgende Unterlagen benötigt: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Grundschule Hans-Böckler-Schule 

    Hans-Böckler-Str. 20, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40300

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Montag, 28. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr
    Dienstag, 29. April 2025, 8.00 – 12.00 Uhr

     Die Anwesenheit Ihres Kindes ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Es werden folgende Unterlagen benötigt: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt und von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Grundschule Michael-Ende-Schule 

    Ahnsförth 13/17, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 918597

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:

    Anfangsbuchstaben Nachnamen A bis L:
    Mittwoch, 23. April 2025, 8.00 – 15.00 Uhr

    Anfangsbuchstaben Nachnamen M bis Z
    Donnerstag, 24. April 2025, 8.00 – 15.00 Uhr

    Ersatztermin für alle Buschstaben
    Freitag, 25. April 2025, 8.00 – 11.00 Uhr

    Die Anmeldeformulare gehen den Personensorgeberechtigten der Schulanfängerinnen und Schulanfängern per Post zu. Alle weiteren Informationen können dem beigefügten Anschreiben entnommen werden.
    Am jeweiligen Anmeldetag gibt eine sorgeberechtigte Person die vollständig ausgefüllten und bereits von allen Personensorgeberechtigten unterzeichneten Unterlagen persönlich im Sekretariat ab.
    Es sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Scharnhorstschule Bordenau 

    Am Dorfteich 15, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 939126

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Montag, 05. Mai 2025, 8.00 – 12.30 Uhr
    Mittwoch, 07. Mai 2025, 8.00 – 12.30 Uhr

    Die Anmeldeformulare gehen den Personenberechtigten der Schulanfängerinnen und Schulanfängern per Post zu. Alle weiteren Informationen können dem beigefügten Anschreiben entnommen werden.
    Es sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt) sowie das gelbe Heft zur Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Grundschule Eilvese 

    Osterfeldstraße 15, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40660

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Dienstag, 22. April 2025, 7.30 – 13.30 Uhr
    Mittwoch, 23. April 2025, 7.30 – 13.30 Uhr

    Die Schule möchte bei der Anmeldung auch Ihr Kind kennenlernen!
    Die Personensorgeberechtigten erhalten von der Schule eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Anmeldeunterlagen, die zu dem dort genannten Termin vollständig ausgefüllt mitzubringen sind.
    Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt) sowie den Sprachfähigkeitsbogen, Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis über den zweifachen Masernimpfschutz, ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung

  • Grundschule Hagen

    Am Stadion 2, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40500

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Montag, 31. März 2025, 13.00 – 16.30 Uhr
    Dienstag, 01. April 2025, 13.00 – 16.30 Uhr

    Die Anwesenheit des Kindes ist bei der Anmeldung ausdrücklich erwünscht!
    Die Anmeldeformulare gehen den Personensorgeberechtigten per Post zu.
    Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Grundschule Mandelsloh/Helstorf

    Wiklohstr. 19, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05072 259

    Die Anmeldung findet persönlich an folgendem Termin im Sekretariat statt:
    Dienstag, 25. März 2025, 7.00 – 15.00 Uhr
    Mittwoch, 26. März 2025, 7.00 – 16.00 Uhr
    Freitag, 28. März 2025, 7.00 – 13.00 Uhr

     Die Anmeldeformulare gehen den Personensorgeberechtigten per Post zu. Die Abgabe der vollständig ausgefüllten Unterlagen erfolgt persönlich in einem der o. g. Zeiträume.
    Die Anwesenheit Ihres Kindes ist bei der Anmeldung nicht erforderlich. Es werden folgende Unterlagen benötigt: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.
    Für Rückfragen steht das Sekretariat montags, mittwochs und freitags gerne zur Verfügung.

  • Grundschule Mariensee 

    Am Sportplatz 4, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40600

    Die Anmeldung findet persönlich an folgendem Termin im Sekretariat statt:
    Dienstag, 29. April 2025, 13.00 – 16.00 Uhr

    Die Anwesenheit Ihres Kindes ist bei der Anmeldung erforderlich!
    Die Familien bekommen einen festen Termin in der Einladung zur Anmeldung mitgeteilt.
    Es sind folgende Unterlagen mitzubringen und vorzulegen: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.

  • Grundschule Otternhagen 

    Otternhagener Str. 70, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 939149

    Die Anmeldungen finden persönlich an folgenden Tagen im Sekretariat (1. OG) statt:
    Donnerstag, 27. März 2025, 7.00 – 16.00 Uhr
    Montag, 31. März 2025, 7.00 – 16.00 Uhr

    Die Anmeldeunterlagen gehen den Personensorgeberechtigten per Post zu. Alle weiteren Informationen können dem beigefügten Anschreiben entnommen werden.
    Es sind folgende Unterlagen zum Termin mitzubringen: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben) sowie den Sprachfähigkeitsbogen, Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung.
    Die Anwesenheit Ihres Kindes ist bei der Anmeldung nicht erforderlich.

  • Grundschule Poggenhagen 

    Heinrich-Brandes-Str. 4, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 84-40620

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Freitag, 25. April 2025, 8.00 – 12.00 Uhr
    Montag, 28. April 2025, 12.00 – 15.00 Uhr

    Die Anmeldeunterlagen gehen den Personensorgeberechtigten per Post zu. Alle weiteren Informationen können dem beigefügten Schreiben entnommen werden.
    Es werden folgende Unterlagen beim Anmeldetermin benötigt: Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung. Die Anwesenheit des Kindes ist nicht erforderlich.

  • Waldschule Schneeren

    Waldstraße 10, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05036 2251

    Die Anmeldung findet persönlich an folgenden Terminen im Sekretariat statt:
    Dienstag, 25. März 2025, 9.00 – 13.00 Uhr
    Mittwoch, 26. März 2025, 9.00 – 13.00 Uhr

    Die Anmeldeformulare gehen den Personenberechtigten der Schulanfängerinnen und Schulanfängern per Post zu. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben.

    Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
    Anmeldebogen (vollständig ausgefüllt) sowie der Spracheinschätzungsbogen, Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis der zweifachen Masernschutzimpfung (Impfausweis), ggfs. Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
    Für die Anmeldung ist die Anwesenheit des Kindes nicht erforderlich.

Neue Wege gehen – Schulanmeldungen für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/2026

Der Wechsel von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule ist für jedes Kind ein bedeutendes Ereignis, das für Eltern mit vielen Fragen verbunden ist: Welcher Bildungsweg ist der Beste für mein Kind und wie treffe ich die Entscheidung? Wie unterscheiden sich die einzelnen Schulformen voneinander? Was muss ich beim Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule beachten? 

Hilfe bei dieser Entscheidung bieten die weiterführenden Schulen im Neustädter Stadtgebiet an. Aber auch das Niedersächsische Kultusministerium hat auf seiner Webseite (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/) unterstützende Informationen für Sie als Eltern zusammengestellt.

Die Informationen, wann Sie Ihr Kind anmelden können und welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen, finden Sie in den untenstehenden Infoboxen zu den jeweiligen Schulen sowie auf der Homepage der jeweiligen Schule. Rückfragen beantworten die jeweiligen Schulsekretariate.

Bitte melden sie ihr Kind nur an einer weiterführenden Schule an. Im Falle einer Absage durch die KGS besteht anschließend die Möglichkeit sich beim Gymnasium oder der Leine-Schule anzumelden.

  • Gymnasium Neustadt 

    Gaußstraße 14, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 98140

    Das Gymnasium wird alle erforderlichen Informationen, Formulare und eine Checkliste über die Grundschulen zur Weitergabe an die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stellen. Zudem sind die Unterlagen auch über die Homepage (www.gymnasium-neustadt.de/die-schule/anmeldungen-1) abrufbar.

    Die Anmeldung ist persönlich, postalisch (per Post oder Briefkasten an der Schule) oder per E-Mail (Anmeldeformular mit Originalunterschriften eingescannt als pdf-Dokument) möglich.

    In Präsenz an folgenden Tagen:
    Donnerstad, 22. Mai 2025, 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Freitag, 23. Mai 2025, 8.00 Uhr – 13.00 Uhr

    Postalisch ist eine Anmeldung aber auch schon vorher möglich.

    Folgende Unterlagen sind mitzubringen oder einzureichen:
    Kopie der Zeugnisse Jg. 3, Jg. 4 (1. Halbjahr), Kopie der Geburtsurkunde,
    ggfs. Leistungsbescheid für Lernmittelausleihe, ggfs. BuT-Berechtigung, ggfs. Erklärung zur Sorgeberechtigung

    Die Aufnahme in den Jahrgang 5 erfolgt nach erfolgreichem Abschluss der Klasse 4 einer Grundschule. Voraussetzung für die erfolgreiche Entwicklung eines Schülers / einer Schülerin sind positives Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Fähigkeit und Bereitschaft, zwei Fremdsprachen mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit zu erlernen (Beginn der zweiten Pflichtfremdsprache in Jahrgang 6).
    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Autismus-Spektrumsstörung etc. sollten sich vor einer Anmeldung unbedingt vorstellen und beraten lassen. 
    Schülerinnen und Schüler mit überwiegend befriedigenden oder ausreichenden Leistungen werden in der Regel nochmals beraten. 

    An der KGS abgelehnte Schülerinnen und Schüler müssen sich bis zum 6. Juni 2025 während der Bürozeiten des Sekretariats anmelden. Bei Beratungsbedarf ist ein Termin zu vereinbaren.

  • Kooperative Gesamtschule (KGS) Neustadt

    Leinstraße 85, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 95220

    Anmeldung in Präsenz/persönliche Abgabe:
    Donnerstag, 08. Mai 2025, 8.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Freitag, 09. Mai 2025, 8.00 Uhr – 15.00 Uhr

    Losverfahren:
    Mittwoch, 28. Mai 2025, 10.00 Uhr

    Annahme der erweiterten Anmeldeunterlagen:
    Dienstag, 03. Juni 2025, 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
    Mittwoch, 04. Juni 2025, 8.00 Uhr – 15.00 Uhr
    in Präsenz/ persönliche Abgabe

    Die Anmeldeunterlagen werden Mitte März an die Grundschulen verschickt bzw. stehen auf der Homepage (www.kgs-neustadt.org) zum Herunterladen zur Verfügung.

    Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung dringend notwendig und müssen mit abgegeben werden:               

    Kopie der Zeugnisse Jg. 3 (2. Halbjahr), Jg. 4 (1. Halbjahr), Kopie der Geburtsurkunde, Nachweis des Masernschutzes (Impfausweis im Original), ggfs. Leistungsbescheid für Lernmittelausleihe und ggfs. BuT-Berechtigung

    Der Annahmeschluss der Anmeldebögen ist verbindlich am 09.05.2025 um 15 Uhr.
    Danach dürfen keine Anmeldungen mehr angenommen werden.

    Als Gesamtschule bietet die KGS Neustadt die drei Schulformern Hauptschule, Realschule und Gymnasium unter einem Dach. Die Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen ist ein Grundprinzip dieser Schulform. Die Bildungslaufbahn ist nicht festgelegt. Der Schulformwechsel ist ohne Schulwechsel möglich. Deshalb bietet die Schulleitung der KGS vor und während der Anmeldezeiten eine ausführliche Beratung über einen passenden Schulformeinstieg an. Dabei werden auch die die individuellen Bildungslaufbahnen und die Vorteile einer Ganztagsschule erläutert.

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, Autismus-Spektrumsstörung etc. sollten sich vor einer Anmeldung vorstellen und beraten lassen, um besondere individuelle Lösungen und Unterstützungsbedarfe mit den Eltern zu erörtern.

    Die Vorgaben des Losverfahrens als Verwaltungsverfahren erfordern eine fristgerechte Abgabe der Anmeldeunterlagen, sonst ist eine Teilnahme am Losverfahren ausgeschlossen.

    Ein Schulplatz als Geschwisterkind ist sicher, wenn das Geschwisterkind, das schon an der Schule ist, seine Bildungslaufbahn im kommenden Schuljahr an der KGS fortsetzt.

    Schülerinnen und Schüler, die ausgelost wurden (d. h. nicht an der KGS aufgenommen werden), haben eine Aufnahmegarantie an der Leine-Schule oder am Gymnasium.

  • Leine-Schule 

    Bunsenstraße 3, 31535 Neustadt a. Rbge.
    Sekretariat: 05032 939700

    Alle für die Anmeldung erforderlichen Informationen und Unterlagen werden über die Grundschulen verteilt. Zudem werden diese Formulare und Informationen auf der Homepage der Leine-Schule zum Download bereitgestellt.

    Die Anmeldung ist sowohl persönlich als auch postalisch möglich.
    In Präsenz an folgenden Tagen:

    Freitag, 23. Mai 2025, 10.00 Uhr – 16.00 Uhr
    Andere Termine nach Absprache.

    Postalisch ist eine Anmeldung aber auch schon vorher möglich. Alle notwendigen Unterlagen können ab April auf der Homepage heruntergeladen werden.

    www.leine-schule.de

    (Menüpunkt Service -> Anmeldung zum Schulbesuch)

    Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung mitzubringen:

    • Kopie des Zeugnis Jg. 4 (1. Halbjahr),
    • Kopie der Geburtsurkunde,
    • Passfoto für Busfahrkarte ab 2 km Entfernung zur Schule,
    • beide Adressen bei getrenntlebenden Sorgeberechtigten,
    • Sorgerechtsnachweis bei Angabe von nur einem Sorgeberechtigten,
    • Impfausweis im Original,
    • ggfs. Bescheide (Leistungsbescheide, Asylleistungsbescheid, Wohngeld-oder Pflegekindbescheid),
    • ggfs. BuT-Berechtigung für Lernmittelausleihe und Mensa

    Anmeldeschluss ist der 25.05.2025, nach dem Losverfahren der KGS, sodass diejenigen, die dort eine Absage erhalten haben, diesen Termin für eine Anmeldung an der Leine-Schule nutzen können.

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Darüber hinaus stehen Schulleitungen und Sekretariate jederzeit gern für Rückfragen zur Verfügung.