weiße Piktorgramme eines P udn eines Autos auf grauem Hintergrund.

Parken

Parken in der Kernstadt

Auf den rund 750 bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt von Neustadt am Rübenberge ist das Parken mit der Kurzparktaste ("Brötchentaste") 30 Minuten kostenlos. Im Übrigen sind für das Abstellen des Fahrzeugs von Montag bis Freitag, 9 - 17 Uhr, und Samstag, 9 - 13 Uhr, für eine Parkdauer von 2,5 Stunden 1 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz (P5) kann kostenlos geparkt werden.


Für die Parkgarage kann bei den Stadtwerken Neustadt Dauerparkausweise beantragt werden. Informationen erteilt Frau Augustin unter Telefon 05032 897-461.

In der Karte finden Sie eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten:

Übersichtskarte, in der die Parkmöglichkeiten in der Kernstadt eingezeichnet sind.


P 1
Mühlenhof
50 Einstellplätze
kostenpflichtig
P 2
Am Walle (Post)
70 Einstellplätzekostenpflichtig
P 3
Marktstraße Süd
110 EinstellplätzeAktuell GESPERRT
P 4
Zwischen den Brücken
69 Einstellplätzekostenpflichtig
P 5
Schützenplatz
80 Einstellplätzekostenlos
P 6
Theodor-Heuss-Straße
18 Einstellplätzekostenpflichtig
P 7
Lindenstraße
24 EinstellplätzeAktuell GESPERRT
P 8
Mittelstraße
23 Einstellplätzekostenpflichtig
P 9
Leinstraße
24 Einstellplätzekostenpflichtig
P 10
Bahnhof/ZOB
110 EinstellplätzeAktuell GESPERRT
Parkgarage
Am Wallgraben
270 Einstellplätzekostenpflichtig


Kostenlos parken mit "E-Kennzeichen"

Aufkleber mit einer Parkscheibe und einem Autopiktogramm, aus dem ein Stromkabel herausguckt.

Elektrofahrzeuge parken in der Neustädter Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken auf einem bewirtschafteten Parkplatz ist, dass die Fahrzeuge über ein so genanntes „E-Kennzeichen“ verfügen und somit eindeutig als Elektroauto erkennbar sind. Auch Hybridfahrzeuge erhalten das amtliche E-Kennzeichen, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügen.

Damit die im City-Bereich geltende Höchstparkzeit von 2,5 Stunden kontrollierbar ist, muss die Parkscheibe ausgelegt werden

Alle Parkscheinautomaten erhalten Aufkleber, die über die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen informieren. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

Achtung: Die Parkgarage am Wallgraben ist von der Regelung ausgenommen, da es dort aufgrund der aktuellen Schrankenregelung nicht möglich ist, die einfahrenden Kraftfahrzeuge entsprechend ihrer Funktion als E-Fahrzeug oder Benzin- / Diesel-Fahrzeug zu differenzieren.

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