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Parken
Parken in der Kernstadt
Auf den rund 750 bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt von Neustadt a. Rbge. ist das Parken mit der Kurzparktaste ("Brötchentaste") 30 Minuten kostenlos. Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagesparkticket für 3 Euro zu kaufen.
Die Parkgebühr auf den öffentlichen Parkplätzen wird von Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr, und Samstag, 9 bis13 Uhr, erhoben. In den Tief- und Parkgaragen gelten andere Regelungen. Die Rathaus-Tiefgarage ist täglich von 6 bis 21 Uhr geöffnet, sonntags ist sie geschlossen. Die Tiefgarage NeustadtTor wird privat bewirtschaftet. Die Parkgarage Am Wallgraben befindet sich im Eigentum der Wirtschaftsbetriebe Neustadt. Für diese Parkgarage können Dauerparkausweise beantragt werden. Informationen erteilt Frau Augustin unter Telefon 05032 897-461.
In Mardorf wird der Parklatz "Kleiner Brink" bewirtschaftet. Auch dort kostet das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet 1,20 Euro, für 2,5 Stunden sind 2,40 Euro zu bezahlen.
In der Karte finden Sie eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten:
P 1 | Mühlenhof | 50 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 2 | Am Walle | 70 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 3 | Tiefgarage Rathaus | 80 Einstellplätze | Aktuell 2 Stunden kostenlos mit Parkscheibe |
P 4 | Zwischen den Brücken | 69 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 5 | Schützenplatz | 80 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 6 | Theodor-Heuss-Straße | 18 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 7 | An der Stadtmauer/Lindenstraße (Rathausumfeld) | 60 Stellplätze |
Aktuell 2 Stunden kostenlos mit Parkscheibe |
P 8 | Mittelstraße | 23 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 9 | Leinstraße | 24 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 10 | Tiefgarage Neustadttor | 110 Einstellplätze | kostenpflichtig |
Parkgarage | Am Wallgraben | 270 Einstellplätze | kostenpflichtig |
Kein kostenloses Parken mit "E-Kennzeichen"
Wichtig! Ab dem 01.01.2025 müssen Fahrer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen wieder eine Parkgebühr bezahlen, wenn sie ihr Auto auf den bewirtschafteten Parkplätzen in der Neustädter Innenstadt oder auf dem Parkplatz Kleiner Brink in Mardorf parken wollen. Die Befreiung von der Parkgebühr für Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen ist nach sechs Jahren planmäßig ausgelaufe.
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