weiße Piktorgramme eines P udn eines Autos auf grauem Hintergrund.

Parken

Parken in der Kernstadt

Auf den rund 750 bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt von Neustadt a. Rbge. ist das Parken mit der Kurzparktaste ("Brötchentaste") 30 Minuten kostenlos. Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagesparkticket für 3 Euro zu kaufen.

Die Parkgebühr auf den öffentlichen Parkplätzen wird von Montag bis Freitag, 9 - 17 Uhr, und Samstag, 9 - 13 Uhr, erhoben. In den Tief- und Parkgargen gelten andere Regelungen.  Die Tiefgarge Neusatdttor wird privat bewirtschaftet. Die Parkgarge Am Wallgraben befindet sich im Eigentum der Wirtschaftsbetribe Neustadt. Für diese Parkgarge können Dauerparkausweise beantragt werden. Informationen erteilt Frau Augustin unter Telefon 05032 897-461.

In Mardorf wird der Parklatz "Kleiner Brink" bewirtschaftet. Auch dort kostet das einstündig Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet 1,20 Euro, für 2,5 Stunden sind 2,40 Euro zu bezahlen.

In der Karte finden Sie eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten:

Übersichtskarte, in der die Parkmöglichkeiten in der Kernstadt eingezeichnet sind.


P 1
Mühlenhof
50 Einstellplätze
kostenpflichtig
P 2
Am Walle
70 Einstellplätzekostenpflichtig
P 3
Tiefgarage Rathaus
80 EinstellplätzeAktuell 1 Stunde kostenlos
mit Parkscheibe
P 4
Zwischen den Brücken
69 Einstellplätzekostenpflichtig
P 5
Schützenplatz
80 Einstellplätzekostenpflichtig
P 6
Theodor-Heuss-Straße
18 Einstellplätzekostenpflichtig
P 7
Lindenstraße
XX Stellplätze
Aktuell GESPERRT
P 8
Mittelstraße
23 Einstellplätzekostenpflichtig
P 9
Leinstraße
24 Einstellplätzekostenpflichtig
P 10
Tiefgarage Neustadttor
110 Einstellplätzekostenpflichtig
Parkgarage
Am Wallgraben
270 Einstellplätzekostenpflichtig


Kostenlos parken mit "E-Kennzeichen" - Regelung endet am 31.12.24

Aufkleber mit einer Parkscheibe und einem Autopiktogramm, aus dem ein Stromkabel herausguckt.

Elektrofahrzeuge parken in der Neustädter Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken auf einem bewirtschafteten Parkplatz ist, dass die Fahrzeuge über ein „E-Kennzeichen“ verfügen und somit eindeutig als Elektroauto erkennbar sind. Auch Hybridfahrzeuge erhalten das amtliche E-Kennzeichen, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügen.

Damit die im City-Bereich geltende Höchstparkzeit von 2,5 Stunden kontrollierbar ist, muss die Parkscheibe ausgelegt werden

Alle Parkscheinautomaten sind mit Aufklebern bestückt, die über die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen informieren. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.

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