- Rathaus
- Wirtschaft
- Leben in Neustadt
- Stadtpolitik
Parken
Parken in der Kernstadt
Auf den rund 750 bewirtschafteten Parkplätzen in der Innenstadt von Neustadt a. Rbge. ist das Parken mit der Kurzparktaste ("Brötchentaste") 30 Minuten kostenlos. Das einstündige Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet kostet 1,20 Euro. Die maximale Höchstparkdauer beträgt 2,5 Stunden, dafür sind 2,40 Euro zu bezahlen. Auf dem Schützenplatz besteht zusätzlich die Möglichkeit, ein Tagesparkticket für 3 Euro zu kaufen.
Die Parkgebühr auf den öffentlichen Parkplätzen wird von Montag bis Freitag, 9 - 17 Uhr, und Samstag, 9 - 13 Uhr, erhoben. In den Tief- und Parkgargen gelten andere Regelungen. Die Tiefgarge Neusatdttor wird privat bewirtschaftet. Die Parkgarge Am Wallgraben befindet sich im Eigentum der Wirtschaftsbetribe Neustadt. Für diese Parkgarge können Dauerparkausweise beantragt werden. Informationen erteilt Frau Augustin unter Telefon 05032 897-461.
In Mardorf wird der Parklatz "Kleiner Brink" bewirtschaftet. Auch dort kostet das einstündig Parken auf den bewirtschafteten Stellplätzen im Stadtgebiet 1,20 Euro, für 2,5 Stunden sind 2,40 Euro zu bezahlen.
In der Karte finden Sie eine Übersicht aller Parkmöglichkeiten:
P 1 | Mühlenhof | 50 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 2 | Am Walle | 70 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 3 | Tiefgarage Rathaus | 80 Einstellplätze | Aktuell 1 Stunde kostenlos mit Parkscheibe |
P 4 | Zwischen den Brücken | 69 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 5 | Schützenplatz | 80 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 6 | Theodor-Heuss-Straße | 18 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 7 | Lindenstraße | XX Stellplätze | Aktuell GESPERRT |
P 8 | Mittelstraße | 23 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 9 | Leinstraße | 24 Einstellplätze | kostenpflichtig |
P 10 | Tiefgarage Neustadttor | 110 Einstellplätze | kostenpflichtig |
Parkgarage | Am Wallgraben | 270 Einstellplätze | kostenpflichtig |
Kostenlos parken mit "E-Kennzeichen" - Regelung endet am 31.12.24
Elektrofahrzeuge parken in der Neustädter Innenstadt für 2,5 Stunden kostenlos. Voraussetzung für das gebührenfreie Parken auf einem bewirtschafteten Parkplatz ist, dass die Fahrzeuge über ein „E-Kennzeichen“ verfügen und somit eindeutig als Elektroauto erkennbar sind. Auch Hybridfahrzeuge erhalten das amtliche E-Kennzeichen, wenn sie über bestimmte Voraussetzungen verfügen.
Damit die im City-Bereich geltende Höchstparkzeit von 2,5 Stunden kontrollierbar ist, muss die Parkscheibe ausgelegt werden
Alle Parkscheinautomaten sind mit Aufklebern bestückt, die über die Gebührenbefreiung für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen informieren. Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Ansprechperson
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
Sprechzeiten
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.