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Konzepte und Richtlinien
Konzepte und Richtlinien
Konzepte der Stadtjugendpflege
Hygienekonzept der Stadtjugendpflege
Konzept der Jugendpflege Neustadt
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnis für die ehrenamtliche Jugendarbeit
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit
Die Stadt Neustadt a. Rbge. fördert in ihrem Gebiet die Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend den §§ 11, 12 und 74 SGB VIII. Jugendverbände, -gruppen und -initiativen sowie Vereine mit gemeinnütziger Zielsetzung, die ihren Sitz in der Stadt Neustadt haben und anzuerkennende Jugendarbeit leisten, können auf Antrag finanzielle Zuschüsse nach diesen Richtlinien erhalten.
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Zuschüsse werden vergeben für:- Maßnahmen der offenen und vereinsbezogenen Jugendarbeit
- Materialbeschaffung für zur Jugendarbeit notwendigen Ausrüstung
- die Renovierung von Jugendräumen
- die Einrichtung von Jugendräumen
- die JuLeiCa Aus- und Weiterbildung
- Ehrenamtliche, internationale Begegnungen
Zuschüsse müssen bei der Stadt Neustadt, Team Jugendpflege, Großer Weg 3, 31535 Neustadt beantragt werden.
Das Vorhaben (kurze Beschreibung) sowie die zu erwartenden Kosten und Eigenmittel (Vordruck) sind zu benennen.
Nach Bewilligung des Zuschusses und Beendigung der Maßnahme ist ein kurzer Erfahrungsbericht sowie ein Verwendungsnachweis (Vordruck) vorzulegen.Hier stehen die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit und die Vordrucke zum herunterladen zur Verfügung!
Richtlinie zur Förderung von Einzelteilnahmebeiträgen
Richtlinie zur Förderung von Einzelteilnahmebeiträgen zu Veranstaltungen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.
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Die Stadt Neustadt a. Rbge. fördert in ihrem Gebiet die Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend den §§ 11, 12 und 74 SGB VIII. Jugendverbände, -gruppen und - initiativen und Vereine mit gemeinnütziger Zielsetzung, die ihren Sitz in der Stadt Neustadt haben und anzuerkennende Jugendarbeit leisten, können auf Antrag für Kinder und Jugendliche, deren Teilnahme an ihren Veranstaltungen aufgrund sozialer Benachteiligung scheitern würde, finanzielle Zuschüsse nach dieser Richtlinie erhalten.
Richtlinie zur Förderung von Einzelteilnahmebeiträgen zu Veranstaltungen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in der Stadt Neustadt a. Rbge.
Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten
Die Stadt Neustadt a. Rbge. fördert die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten, Angeboten von Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen sowie Vereinen mit gemeinnütziger Zielsetzung gemäß den §§ 11, 12, 73 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinien.
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Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung junger Menschen zu kommunikationsfähigen, sozial verantwortlichen Persönlichkeiten sowie die Fähigkeit, freie Zeit aktiv und kreativ zu gestalten. Für viele Jugendgruppen sind sie Höhepunkte ihrer Jahresarbeit und Teil der Verwirklichung ihrer pädagogischen Zielsetzung. Sie dienen der individuellen Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie der Erprobung des Lebens in der Gemeinschaft.
Die Zuschüsse dienen der Gruppe und sollen nach sozialen Gesichtspunkten verwendet werden. Die Berechnung erfolgt je Tag und Teilnehmer/-in. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nach dieser Richtlinie nicht.
Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten
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