Steinmauer im Hintergrund und ein  weißes Paragraphenpiktogramm im Vordergrund

Konzepte und Richtlinien

Konzepte und Richtlinien

Konzepte der Stadtjugendpflege


 Hygienekonzept der Stadtjugendpflege

 Konzept der Jugendpflege Neustadt 

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnis für die ehrenamtliche Jugendarbeit 


Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit

Steinmauer im Hintergrund und ein  weißes Paragraphenpiktogramm im Vordergrund

Die Stadt Neustadt a. Rbge. fördert in ihrem Gebiet die Jugendarbeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entsprechend den §§ 11, 12 und 74 SGB VIII. Jugendverbände, -gruppen und -initiativen sowie Vereine mit gemeinnütziger Zielsetzung, die ihren Sitz in der Stadt Neustadt haben und anzuerkennende Jugendarbeit leisten, können auf Antrag finanzielle Zuschüsse nach diesen Richtlinien erhalten.

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    Zuschüsse werden vergeben für:

    • Maßnahmen der offenen und vereinsbezogenen Jugendarbeit
    • Materialbeschaffung für zur Jugendarbeit notwendigen Ausrüstung
    • die Renovierung von Jugendräumen
    • die Einrichtung von Jugendräumen
    • die JuLeiCa Aus- und Weiterbildung
    • Ehrenamtliche, internationale Begegnungen

    Zuschüsse müssen bei der Stadt Neustadt, Team Jugendpflege, Großer Weg 3, 31535 Neustadt beantragt werden.

    Das Vorhaben (kurze Beschreibung) sowie die zu erwartenden Kosten und Eigenmittel (Vordruck) sind zu benennen.
    Nach Bewilligung des Zuschusses und Beendigung der Maßnahme ist ein kurzer Erfahrungsbericht sowie ein Verwendungsnachweis (Vordruck) vorzulegen.

    Hier stehen die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit und die Vordrucke zum herunterladen zur Verfügung!

Richtlinie zur Förderung von Einzelteilnahmebeiträgen

Bunt bemalte Kinderhände mit Gesicht


Richtlinie zur Förderung von Einzelteilnahmebeiträgen zu Veranstaltungen für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche.


Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten

Foto: Mädchen hält Qualle in der Hand

Die Stadt Neustadt a. Rbge. fördert die Durchführung von Kinder- und Jugendfreizeiten,  Angeboten von Jugendverbänden, -gruppen und -initiativen sowie Vereinen mit gemeinnütziger Zielsetzung gemäß den §§ 11, 12, 73 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinien.

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    Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung junger Menschen zu kommunikationsfähigen, sozial verantwortlichen Persönlichkeiten sowie die Fähigkeit, freie Zeit aktiv und kreativ zu gestalten. Für viele Jugendgruppen sind sie Höhepunkte ihrer Jahresarbeit und Teil der Verwirklichung  ihrer pädagogischen Zielsetzung. Sie dienen der individuellen Entfaltung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sowie der Erprobung des Lebens in der Gemeinschaft.

    Die Zuschüsse dienen der Gruppe und sollen nach sozialen Gesichtspunkten verwendet werden. Die Berechnung erfolgt je Tag und Teilnehmer/-in. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nach dieser Richtlinie nicht.

    Richtlinie zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten

    Teilnehmerliste blanko

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