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Wohngeld
Wohngeld
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Wohngeldanträgen aktuell bis zu 10 Wochen in Anspruch nehmen kann, sobald uns die vollständigen Antragsunterlagen vorliegen. Sollten Unterlagen fehlen oder Nachfragen entstehen, werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bei Ihnen melden. Um die Anträge möglichst zügig bearbeiten zu können, möchten wir Sie daher bitten von Anrufen und/oder Mails mit Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Wohnen kostet Geld - oft zuviel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deshalb leistet der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Es wird als Zuschuss zu den Unterkunftskosten gezahlt.
Voraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und - wenn ja - in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder,
- der Höhe des Gesamteinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Wohngeld gibt es
- als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung,
- als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
- als Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
Rechtsanspruch
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat darauf einen Rechtsanspruch.
Haushalte, die ausschließlich Transferleistungen wie z.B. ALG II oder Grundsicherung beziehen, sind gem. § 7 WoGG vom Wohngeld ausgeschlossen.
Wieviel Wohngeld wird gezahlt?
Für eine überschlägige Berechnung nutzen Sie bitte den Wohngeldrechner.
Formulare zum Download
Ansprechpersonen
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offene Sprechzeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 18:00 Uhr
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar, bis auf mittwochs.
Für ein persönliches Gespräch mit ihren zuständigen Sachberarbeiterinnen und Sachbearbeitern vereinbaren Sie bitte einen Termin.