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Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein (B-Schein)
Ein Wohnberechtigungsschein, auch bekannt als B-Schein, dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung in Niedersachsen erfüllen.
Der Wohnberechtigungsschein legt u. a. fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf, die Sie beziehen können.
Als Faustregel gilt dabei:
- 1 Person: 50 qm
- 2 Personen: 60 qm
- 3 Personen: 75 qm
- 4 Personen: 85 qm
- jede weitere Person: + 10 qm
Wann können Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen?
Je nach Förderung der Wohnung gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.
Für alle Förderungen gilt unter anderem:
- die maßgebliche Einkommensgrenze muss eingehalten werden,
- als ausländischer Wohnungssuchender müssen Sie (und Ihre Angehörigen) über eine, mindestens auf ein Jahr befristete Aufenthaltserlaubnis, verfügen.
Antragstellung
Sie können den B-Schein, der nur in Niedersachsen gültig ist, bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Neustadt a. Rbge. beantragen.
Den Antrag können Sie mit den erforderlichen Nachweisen (s. Hinweisblatt) per Post schicken oder während der Sprechzeit in der Wohnraumförderstelle abgeben.
Wichtig ist, dass alle Antragsformulare unterschrieben eingereicht werden. Zur Legitimationsprüfung ist die Vorlage des Personalausweises notwendig.
Nähere Informationen zur Einkommensberechnung finden Sie im Antragsformular und in der Anlage 3.
Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 18,00 €. Sie können die Gebühr entweder bar in der Stadtkasse (An der Stadtmauer 1, 31535 Neustadt a. Rbge.) entrichten oder den Betrag überweisen.
Bitte füllen Sie alle unten stehenden Formulare aus und schicken Sie diese unterschreiben an:
Stadt Neustadt a. Rbge.
Fachdienst Soziales
An der Stadtmauer 1
31535 Neustadt a. Rbge.
Formulare zum Download
Ansprechpersonen
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Sprechzeiten
Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr
Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.