Kinderbetreuung

Kinderbetreuung

Welche Kinderbetreuung passt zu mir? Was muss ich bei der Anmeldung beachten? Hier finden Sie die Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Thema Kinderbetreuung in Neustadt a. Rbge.

  • Angebote

    WELCHE ANGEBOTE GIBT ES IN NEUSTADT A. RBGE. AN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN?

    Titelbild Kita-Broschüre. Foto zeigt drei Kleinkinder am Tisch beim Spielen. Darunter roter Balken mit weißer Schrift Kita-Broschüre

    Die Stadt Neustadt a. Rbge. ist selbst Trägerin von neunzehn Kindertageseinrichtungen mit einem breit gefächerten Betreuungsangebot. Die meisten der städtischen Kitas befinden sich in den Stadtteilen, nur zwei in der Kernstadt.

    Neben den städtischen Kitas gibt es eine große Anzahl von Einrichtungen in freier Trägerschaft wie z. B. AWO, DRK, KLAX, Ev.-Luth. Kirche, Ev.-freikirchliche Gemeinde, Katholische Kirche sowie verschiedene Vereine und Elterninitiativen.

    Um Ihnen die örtliche Einordnung der einzelnen Einrichtungen zu erleichtern, können Sie über die folgenden Links Karte Kernstadt und Karte Stadtteile entsprechende Übersichtskarten einsehen, in denen die einzelnen Standorte der Einrichtungen dargestellt sind. 

  • Anmeldeverfahren

    KITA ANMELDEVERFAHREN

    Wichtige Informationen und Unterlagen


    Ab sofort findet das Anmeldeverfahren ausschließlich über                                                         das neue Elternportal der Stadt Neustadt a. Rbge. statt.                                                                  Alle Informationen zum neuen Elternportal finden Sie hier:

  • Besondere Förderangebote

    INTEGRATIVE ERZIEHUNG

     „Ein tolerantes Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung in einer Gesellschaft ist eine Bereicherung für alle. Deshalb weckt integrative Erziehung in der Kita die Aufmerksamkeit füreinander, verstärkt das gegenseitige Einfühlungsvermögen, fördert Toleranz und Akzeptanz.“

    Gelungene Integration heißt Ausschluss vermeiden. Wir bilden, erziehen und betreuen in unseren integrativen Kindertagesstätten alle Kinder in gemeinsamen Gruppen. Hier fühlen sich die Kinder so wie sie sind aufgehoben und geborgen und können sich ihrem eigenen Rhythmus entsprechend weiterentwickeln. Die Vielfalt und Verschiedenheit der Kinder zu akzeptieren hat bei uns höchste Priorität.

    Im Stadtgebiet Neustadt halten drei Kindertagesstätten ein integratives Gruppenangebot vor. Für Informationen zu der Gruppenzusammensetzung und den pädagogischen Inhalten stehen Ihnen folgende Mitarbeiterinnen zu Verfügung:

    Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt AWO: Frau Klapproth, Tel. 05032-2556

    Kindertagesstätte Hagen: Frau Kley, Tel. 05034-1547

    Kindertagesstätte der Liebfrauen Kirchengemeinde: Frau Fuhse, Frau Sprung, Tel. 05032-2700

    Kindertagesstätte Mandelsloh: Frau Backhaus, Tel. 05072-7722203

  • Konzeptionen der Städtischen Kindertagesstätten

    KONZEPTIONEN DER KINDERTAGESSTÄTTEN IN DER TRÄGERSCHAFT DER

    STADT NEUSTADT A. RBGE.

    Die Konzeptionen beschreiben die Grundausrichtung der Arbeit in den städtischen Kin­dertagesstätten und stellen eine Verbindung zu dem gemeinsamen Leitbild her. Des Weiteren ist die Arbeit in den städtischen Kindertagesstätten dargestellt.

    Sie soll als Orientierungshilfe und zur Information für die Eltern und alle anderen Interessierten dienen und gleichzeitig die Reflektionsgrundlage für die Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit bieten.

    Die Konzeptionen liegen in den einzelnen Einrichtungen zur Information aus, können aber auch durch den unten angeführten Link abgerufen werden.

  • Gebühren für Kindertagesstätten

    GEBÜHREN FÜR KINDERTAGESSTÄTTEN

    In den städtischen Kindertagesstätten und denen freier Träger, werden
    für die Betreuung in Kindertagesstätten einheitliche Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge in Abhängigkeit von der Betreuungszeit erhoben.

    Die Höhe der Betreuungskosten pro Monat finden Sie in der Gebühren- und Benutzungssatzung für die Kitas.

    Mittagsverpflegung

    Zusätzlich zur monatlichen Betreuungsgebühr ist bei der Inanspruchnahme des Mittagessens eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR zu zahlen. Genauere Informationen hierzu erhalten Sie in den jeweiligen Einrichtungen.

    Geschwisterermäßigung

    In Neustadt a. Rbge. wird Familien mit Geschwisterkindern eine Gebührenermäßigung ermöglicht. Besuchen mehrere Geschwisterkinder eine gebührenpflichtige Kindertagesstätte im Bereich der Stadt Neustadt a. Rbge. bzw. werden von einer Tagesmutter betreut, werden die Gebühren wie folgt ermäßigt: Für das zweite Kind um 50 % monatlich, für das dritte Kind um 75 % und für das vierte und jedes weitere Kind um 100 % ermäßigt. Die Reihenfolge der Ermäßigung richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder. Dabei ist das älteste voll zahlende Kind das erste Kind. Auf die Gebühr für das Mittagessen erfolgt keine Geschwisterermäßigung.

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    Sprechzeiten

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    Dienstag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

    Donnerstag Von 13:00 bis 16:00 Uhr

    Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

    Unsere Mitarbeitenden sind auch außerhalb der Sprechzeiten telefonisch erreichbar.

  • Kostenübernahme (wirtschaftliche Jugendhilfe)

    ÜBERNAHME DER BEITRÄGE FÜR DEN BESUCH VON KINDERTAGESSTÄTTEN (KRIPPE, KINDERGARTEN, HORT) ODER DIE BETREUUNG IN KINDERTAGESPFLEGE GEMÄß
    § 90 SGB VIII

    Die wirtschaftliche Jugendhilfe der Region Hannover möchte dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

    Gemäß § 90 Abs. 4 SGB VIII (Sozialgesetzbuch 8.Buch) soll der zu zahlende Elternbeitrag in der Kindertagespflege, im Kindergarten, in der Krippe oder im Hort auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist.

    Sollte Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten, im Hort oder in der Kindertagespflege betreut werden und Sie sind aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Betreuungskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, bei der Stadt Neustadt  a. Rbge. einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.  Die entsprechenden Antragsunterlagen (Antrag auf KostenübernahmeWirtschaftlicher Fragebogen und Bescheinigung der Betreuungsgebühren) finden Sie auch im Formularcenter.

    Die individuelle Berechnung ergibt sich aus mehreren verschiedenen Paragrafen des Sozialgesetzbuches VIII und XII, sowie aus § 20 (2) des Nds. Kindertagesstätten-Gesetzes. Fragen zur Berechnung werden gern auf Nachfrage beantwortet.

    Insbesondere wird Familien mit geringem Einkommen oder mit Bezug von Bürgergeld, Asylleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag (KiZ) zu einer Antragstellung geraten. 


    ERMÄßIGUNG DES HORT-MITTAGESSENS

    Sie haben die Möglichkeit, bei der Stadt Neustadt a. Rbge. einen Antrag auf Ermäßigung der Gebühr für das Mittagessen gem. § 13 Abs. 2 der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und sonstigen Einrichtungen der Stadt Neustadt a. Rbge." zu stellen. Danach wird Eltern, die eine Kostenübernahme im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe nach dem SGB VIII erhalten, auf Antrag eine Ermäßigung von 50% auf die Gebühr für die Versorgung mit Hortmittagessen gewährt, soweit nicht andere für den gleichen Zweck gewährte Leistungen möglich sind.

    Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: Antrag Ermäßigung Mittagessen.

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  • Sonderdienste

    Neben der regulären Betreuungszeit wird nach Bedarf ein Sonderdienst in Form von sogenannten Früh- und Spätdiensten angeboten.

    Für den Sonderdienst gibt es folgende Voraussetzung:

    Sonderdienst erfordert eine Mindestkinderzahl von 8 Kindern. Die Erstanmeldung oder Weiterführung von Sonderdiensten ist im laufenden Kita-Jahr zum 01.08. und dann für das ganze Kita-Jahr verpflichtend über das Elternportal möglich.

    Damit besteht die gegenseitige Verpflichtung der Eltern und der Stadt Neustadt a. Rbge. zur Inanspruchnahme und zum Angebot des Sonderdienstes, auch wenn die Mindestkinderzahl innerhalb des genannten Zeitraumes durch Wegzug sinkt.

    Sonderdienste in der Krippe und im Hort sind kostenpflichtig. Im Kindergarten erfolgt eine Berechnung des Sonderdienstes bei einer Betreuung von mehr als acht Stunden täglich.


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