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Windenergie
Windenergie
Der Rat der Stadt Neustadt a. Rbge. hat in seiner Sitzung vom 15.09.2016 den sachlichen Teil-Flächennutzungsplan „Windenergie“ für die Stadt Neustadt a. Rbge. beschlossen. Dieser wurde durch die Region Hannover am 14.12.2016 mit Auflagen und der Herausnahme des nordwestlichen Teilbereiches der Sonderbaufläche S8-Esperke gemäß § 6 BauGB genehmigt. Der sachliche Teil-Flächennutzungsplan wurde mit seiner öffentlichen Bekanntmachung am 01.04.2017 in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung - Leine-Zeitung rechtswirksam.
Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Neustadt a. Rbge. Mit der Neukonzeption der bestehenden Windenergieplanung berücksichtigt die Stadt unter Anwendung aktueller Planungskriterien die gültige Rechtsprechung zu diesem Thema. Das Interesse am Ersetzen von Altanlagen durch leistungsstärkere Neuanlagen (Repowering) wird dabei besonders berücksichtigt.
Der sachliche Teil-Flächennutzungsplan stellt 10 Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Konzentrationsfläche Windenergie“ dar. Außerhalb dieser Flächen sind Windenergieanlagen im Gemeindegebiet gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB i.V.m. § 5 Abs. 2b BauGB in der Regel ausgeschlossen.
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